Neue Veröffentlichung im Rahmen der AWO-ISS-Kooperation „Soziale Inklusion“

9 01 2014

Teilhabe von (benachteiligten) Familien – welchen Beitrag können Einrichtungen frühkindlicher Bildung leisten?

Erneut hat das ISS im Rahmen einer laufenden Kooperation mit der AWO eine Studie vorgelegt. Sie nimmt gezielt die frühkindliche Bildung in den Blick und knüpft damit an vielfältige Erkenntnisse der Armutsforschung an, nach denen gerade frühzeitige Unterstützung ein zentraler Faktor für gesellschaftliche Teilhabe ist. Welchen Beitrag hier gerade die AWO leistet bzw. leisten kann, ist einer der Fragestellungen, denen der Bericht, der anbei zum Download zur Verfügung steht, nachgeht.

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AWO Forderungen an die Bundesregierung. Soziales braucht Mut

25 11 2013

AWO Forderungen an die Bundesregierung. Soziales braucht Mut

Berlin, 25. November 2013. „Die nächste Bundesregierung muss sich gezielt für eine sozial gerechte Gesellschaft einsetzen“, fordert der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler. „Die politische Arbeit bewerten wir danach, inwiefern unsere fachlichen Forderungen mit der aktiven Politik übereinstimmen“, ergänzt Stadler. Derzeit sieht die Arbeiterwohlfahrt die soziale Gerechtigkeit in Deutschland gefährdet. Der Maßstab ist der AWO Forderungskatalog, der 20 zusammengefasste zentrale Forderungen umfasst. „Die Arbeiterwohlfahrt wird in kritischer Zusammenarbeit die Arbeit des Bundestages und der Bundesregierung in der 18. Legislaturperiode begleiten“, macht Stadler deutlich. Die 20 zentralen Forderungen der AWO finden Sie online. Zu den Kernforderungen gehören:

1. Grundlegende Gestaltung des Solidarischen Sozialstaats

Wir fordern Investitionen in den Sozialstaat und einen Ausbau der Daseinsvorsorge – einschließlich der sozialen Dienstleistungen – im allgemeinen Interesse. Es braucht eine Ausgestaltung des Beihilfe- und Vergaberechts, für die nicht nur der Preis, sondern auch die Qualität ausschlaggebend ist. Wir setzen uns ein für starke Kommunen in einem gerechten Land und fordern eine bessere Ausstattung Finanzausstattung der Kommune. Für eine sinnvolle und gesellschaftserhaltende Umverteilung braucht es Maßnahmen zur Erhöhung der staatlichen Einnahmen: Dazu gehören die Umsetzung der Finanztransaktionssteuer, eine Neugestaltung der Vermögensbesteuerung und die Anhebung der Spitzensteuersätze.

2. Gesundheitspolitik neu ausrichten

Bürgerversicherungen sind das richtige Finanzierungskonzept in der Gesundheits- und Pflegepolitik. Wir fordern ein umfangreiches, ressortübergreifendes Präventionsgesetz. Medizinische Rehabilitation ist als Teilhabeleistung zielgruppensensibel auszugestalten und allen Bevölkerungsschichten zugänglich zu machen.

3.Reformen am Arbeitsmarkt

Wir fordern die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns von zunächst 8,50 Euro und eine gezielte Begrenzung atypischer Beschäftigung durch klare Rahmenbedingungen, insbesondere die Einschränkung von Minijobs, Leiharbeit und Werkverträgen.

4. Rahmenbedingungen für qualitativ hochwertige Dienstleistungen

Zur Aufrechterhaltung eines qualitativ hochwertigen Regelangebots im Bereich des Sozialen fordern wir Veränderungen der vertraglichen Grundlagen und eine strukturelle Förderung der Freien Träger. Messen lassen wollen wir uns am eigenen Anspruch, unter Berücksichtigung gebotener Effizienz und Wirtschaftlichkeit qualitativ hochwertige Angebote zu erbringen.

5. Sozialen Berufen eine Zukunft bieten – Fachkräftemangel entgegenwirken

Soziale Arbeit muss den Menschen eine Perspektive und ein auskömmliches Einkommen bieten. Dazu gehört, dass die vertraglichen Grundlagen verändert und strukturelle Förderungen wieder aufgebaut werden. Nur so sind nachhaltig angemessene Tariflöhne zu gewährleisten, die einem Fachkräftemangel entgegenwirken. Wir fordern einen allgemein verbindlichen Entgelttarifvertrag Soziales, der die gesamten Tätigkeitsfelder der sozialen Arbeit umfasst.





AWO Bundeskonferenz fordert Sozialtarif Strom

26 11 2012

Bonn „Strom ist elementarer Bestandteil der Daseinsvorsorge, die AWO fordert deshalb einen Sozialtarif Strom, der eine ausreichende Sicherstellung aller Bürger mit Strom gewährleistet“, erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler anlässlich des heutigen Beschlusses der AWO Bundeskonferenz zum Thema Stromversorgung. Dazu fordert die AWO, die sich ausdrücklich zur Energiewende bekennt, dass die Energieversorger gesetzlich dazu verpflichtet werden, Haushalte aktiv bei der Vermeidung von Stromsperren zu unterstützen.

Durch die voraussichtliche  massive Strompreiserhöhung in den kommenden Jahren droht vielen Menschen mit geringem Einkommen die Abschaltung vom Stromnetz. Die AWO fordert daher die politisch Verantwortlichen sowie die Unternehmen der Stromwirtschaft auf, ein zukunftsfähiges und sozialverträgliches Versorgungskonzept zu erstellen. Eine noch zu definierende Menge Strom, ist demnach kostenlos oder zu einem vergünstigten Preis zu gewähren. Eine gleichzeitige progressive Preissteigerung mit zunehmendem Stromverbrauch soll zum Energiesparen anregen, die Finanzierbarkeit des Modells sicherstellen und Großverbraucher stärker für das Gelingen der Energiewende in die Pflicht nehmen.

Die Bundeskonferenz der AWO hat darüber hinaus folgende Forderungen beschlossen:

  • Darüber hinaus müssen die Haushalte zum Energiesparen befähigt werden. Hierzu muss sichergestellt werden, dass Sozialleistungsempfänger/innen und Haushalte mit geringem Einkommen die Möglichkeit einer kostenfreien Energieberatung in Anspruch nehmen können. Diese Beratung muss hürdenlos und unbürokratisch angeboten werden. Über die Unterstützung mittels einer einmaligen Abwrackprämie bei Entsorgung energieintensiver Altgeräte, sollten die technischen Voraussetzungen zum Energiesparen geschaffen werden.
  • Die Stromkosten sind bei der Neuberechnung des Hartz-IV-Regelsatzes einer jährlichen  Verbrauchs- und Einkommensstichprobe der Referenzgruppe der 20 Prozent der geringsten Einkommen zugrunde zu legen.
  • Zur Rückzahlung von Stromschulden und zur Vermeidung von Sperren sollten ggf. die Jobcenter herangezogen werden und Darlehen gewähren. Zudem fordert die AWO die Wiedereinführung der Möglichkeit, bei dauerhafter Verschuldung die aufgelaufenen Schulden als einmalige Beihilfe zu gewähren. Energieversorger müssen gesetzlich dazu verpflichtet werden, Haushalte aktiv bei der Vermeidung von Stromsperren zu unterstützen. Sie sind gefragt, beispielsweise flexible Rückzahlungspläne und nachhaltige Lösungen für Kunden in extrem belasteten Lebenssituationen zu finden. In diesen Prozessen sind die Energiekonzerne verantwortlich und verbindlich einzubeziehen. Ebenso gehört  eine transparente monatliche Verbrauchsabrechnung aus Sicht der AWO zu den Pflichten der Stromkonzerne. Der Gesetzgeber ist aufgefordert, entsprechende Regelungen zu schaffen und  Stromsperren bei Härtefällen auszuschließen. Als Alternative zu vollständigen Sperren ist die Smart-Meter-Technik zu verwenden, über die eine begrenzte Menge Strom pro Stunde zur Grundversorgung durchgelassen werden kann. Die AWO fordert zudem, Clearingstellen bei den Schuldnern und Sozialberatungsdiensten einzurichten, auf die Energieversorger verpflichtend hinweisen.
  • Die Besonderen Ausgleichsregelungen (BesAR) bei der EEG Umlage für Industrie und Wirtschaft müssen wieder auf energieintensive Branchen mit hohem Wettbewerbsdruck beschränkt und die Kosten für die Energiewende so auf mehr Schultern verteilt werden. Die aktuelle Belastung der Privathaushalte zugunsten der Wirtschaft ist nicht länger tragbar. In diesem Zusammenhang bedarf es auch einer transparenten Gestaltung des Strompreises.
  • Die AWO bekennt sich zur Energiewende als eine wichtige Grundlage für globale und generationenübergreifende Gerechtigkeit sowie die Zukunftsfähigkeit Deutschlands. Sozialleistungsempfänger/innen und Haushalte mit geringem Einkommen dürfen nicht für eine Verlangsamung der Energiewende instrumentalisiert werden. Vielmehr sind Wirtschaft und einkommensstarke Haushalte verstärkt in die Pflicht zu nehmen.

Strom darf nicht zum Luxus werden. Die Strompreise sind bereits heute für Sozialleistungsempfänger und Geringverdiener kaum zu bezahlen. „Politik und Energieversorgungsunternehmen müssen sich hier ihrer sozialen Verantwortung stellen und einkommensschwache Haushalte vor steigenden Strompreisen schützen“, betont der AWO Bundesvorsitzende.





Sozialer Arbeitsmarkt ermöglicht Arbeit statt Hartz IV

12 11 2012

Berlin. „Wir wissen seit langem, dass viele Menschen, die Hartz-IV-Leistungen beziehen, absehbar keinen Job bekommen werden und die so genannte Aktivierung deswegen einfach ins Leere läuft“, erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler und ergänzt: „Genau deshalb unterstützen wir die heute im Bundestag zur Beratung stehenden Anträge zum Sozialen Arbeitsmarkt.“ Diese würden sich für die Belange langzeitarbeitsloser Menschen einsetzen.

„Alle Menschen müssen die Möglichkeit haben, in das Arbeitsleben integriert zu werden und das ermöglicht ein Sozialer Arbeitsmarkt.  Die AWO unterstützt das Modell des Passiv-Aktiv-Transfers, wonach Geldleistungen, die bisher für die Unterstützung von arbeitslosen Menschen verwendet werden, stattdessen für die Finanzierung von Arbeitsplätzen genutzt werden. „Wir hoffen sehr, dass sich das Parlament von diesem erfolgsversprechenden Modell überzeugen lässt“, erklärt Stadler. Ein sozialer Arbeitsmarkt mit Instrumenten, die den arbeitslosen Menschen nach ihren Neigungen und Bedürfnissen entgegenkommen, sei dringend notwendig. Wenn nötig, müsse zudem sozialpädagogische Begleitung und Qualifizierung der Betroffenen gewährleistet sein.

Mehr als die Hälfte der Arbeitslosengeld-II-Bezieher ist durchgängig länger als zweieinhalb Jahre im Leistungsbezug. Rund 40 Prozent haben keinen Ausbildungsabschluss, ähnliches gilt für Menschen mit Behinderung oder schwerwiegenden gesundheitlichen Einschränkungen. Viele weisen gleichzeitig  mehrere Problemlagen auf, die eine Integration in Arbeit verhindern. „Für diese „schwervermittelbaren“ Menschen ist der Soziale Arbeitsmarkt die vielleicht letzte Chance, am Arbeitsleben teilzuhaben“, betont Stadler abschließend.





Steuerplus in Plätze für Kinderbetreuung investieren

23 10 2012

Berlin, 22. Oktober 2012. „Wie viele Berichte müssen noch bestätigen, dass es unzählige verzweifelte Eltern gibt, die vergebens einen guten und verlässlichen Kita-Platz für ihr Kind suchen, damit die Verantwortlichen reagieren?“, fragt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler angesichts des jüngsten Berichtes vom Bundesfamilienministerium zum Stand des Kita-Ausbaus. Gleichzeitig winken dem deutschen Staat in diesem Jahr Rekordsteuereinnahmen. „Die Bundesregierung und die Länder sollten die für das Betreuungsgeld geplanten Mittel und die zusätzlichen Steuereinnahmen in die Hand nehmen und in einem gemeinsamen Kraftakt die noch fehlenden rund 230.000 Betreuungsplätze schaffen“, fordert Stadler, denn hier gelte es ab August 2013 einen Rechtsanspruch einzuhalten.

Die neuesten Kompromiss-Spielchen um das Betreuungsgeld lehnt Stadler ab: „Auch der gefühlt 500. Kompromissvorschlag macht diese grundlegend falsche und überaus teure Maßnahme nicht richtiger.“ Vor allem, da der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz viele Kommunen vor immense finanzielle Herausforderungen stellen würde, wäre das Geld zur Schaffung von Kita-Plätzen besser aufgehoben. Besonders arme Kommunen würden dringend eine verbesserte Kinderbetreuung benötigen, denn Eltern sind nur dann in der Lage ihre Familien zu ernähren, wenn sie Familie und Beruf miteinander vereinbaren können: „Eltern benötigen eine wohnortnahe, qualitativ gute und bedarfsgerechte Kinderbetreuung und kein Betreuungsgeld“, betont Stadler.

Die AWO macht sich mit ihrer Kampagne „jetzt schlägt´s 13“ stark für mehr Betreuungsplätze bei hoher Betreuungsqualität: www.kita-kampagne.awo.org





AWO fordert soziale Gestaltung der Energiewende

20 10 2012

Berlin, 18. Oktober 2012. „Die Energiewende ist eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung, deren Kosten gemeinschaftlich getragen werden müssen“, betont  der AWO Bundesvorsitzende anlässlich der heutigen Debatte im Bundestag zu den Energiepreisen und fordert eine „ehrliche Diskussion über die sozial gerechte Gestaltung der Energiewende.“ Die Kosten dürften nicht mehrheitlich den Bürgern aufgebürdet werden, unter denen besonders einkommensschwache Haushalte leiden würden. „Die AWO fordert einen Dreiklang an Maßnahmen, der aus einem Sozialtarif, einer Abwrackprämie für stromfressende Altgeräte und Anreizen zum Stromsparen besteht“, erklärt Stadler.

Der Sozialtarif könnte eine Grundmenge an Strom preiswert zur Verfügung stellen und den darüber hinausgehenden Verbrauch an eine progressive Preissteigerung koppeln. „Auf diese Weise schützen wir einkommensschwache Haushalte vor steigenden Strompreisen und geben zugleich Anreize zum Sparen“, erklärt Wolfgang Stadler das Modell. Wichtig sei darüber hinaus, dass die Haushalte über Beratungsleistungen zum Energiesparen sowie mittels einer Abwrackprämie für energieintensive Altgeräte zu einem energieeffizienten Lebensstil befähigt und motiviert würden. Zudem fordere die AWO vom Gesetzgeber, die Hartz-IV-Sätze endlich verfassungskonform zu gestalten und regelmäßig aktuelle Preisentwicklungen zu berücksichtigen.

In der vergangenen Woche wurde die AWO gemeinsam mit anderen Verbänden von Bundesumweltminister Altmeier zu einem Runden Tisch zum Thema Stromsparen eingeladen. In diesem Rahmen wird die AWO in den nächsten Tagen eine ausführliche schriftliche Stellungnahme mit ihren Forderungen für eine sozial gerechte Energiewende an den Minister übermitteln.

 





Neuregelung Minijobs: Regierung schickt Menschen in Altersarmut

28 09 2012

Berlin, 27. September 2012. „Dieses Gesetz schickt Millionen Menschen ganz bewusst in die Altersarmut“, kritisiert der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler das heute im Bundestag beratende Änderungsgesetz im Bereich der geringfügigen Beschäftigung. „Minijobs müssen eingedämmt, statt ausgebaut werden“, kritisiert Stadler vor allem die vorgesehene Erhöhung der Verdienstgrenze von 400 auf 450 Euro und ergänzt: „Mit der geplanten Möglichkeit sich von der Zahlung von Rentenbeiträgen befreien zu lassen, erweist der Gesetzgeber den Minijobbern einen Bärendienst.“

Während Unternehmen geschont würden, würden Minijobs die Arbeitnehmer und öffentliche Kassen stark belasten. „Viele Minijobber sind jetzt auf zusätzliche Hilfe des Jobcenters angewiesen und werden im Alter zum Sozialamt gehen müssen“, kritisiert Stadler und fügt hinzu: „Wer in diesem Zusammenhang immer wieder für eine private Rentenvorsorge wirbt, macht sich über die Nöte der Menschen lustig. Wer 400 oder 450 Euro im Monat verdient, hat nichts übrig.“ Um Missbrauch einzudämmen fordert die AWO eine Begrenzung der Wochenarbeitszeit bei Minijobs auf zwölf Stunden. „Diese Beschäftigungsverhältnisse brauchen klare Kriterien, arbeitsrechtliche Vorschriften müssen eingehalten und Unternehmen, die sich daran nicht halten, müssen sanktioniert werden“, fordert der AWO Bundesvorsitzende abschließend.





Sozialamtschefs und AWO fordern Ausbau öffentlich geförderter Beschäftigung

5 09 2012

Der AWO Bundesverband betreut den Rolandsecker Kreis, dem rund 50 Sozialamtsleiterinnen und Sozialamtsleiter aus der gesamten Bundesrepublik angehören, bereits seit vielen Jahren. Diskutiert werden aktuelle sozialpolitische Themen und Positionen.

Kernthema beim diesjährigen Treffen waren die Kürzungen in der Angebotsstruktur für Langzeitarbeitslose.

„Erklärung Rolandsecker Kreis“ Jahrestagung 2012

Im Haus Humboldstein in Remagen, einer Bildungsstätte des AWO-Bundesverbandes, fand Mitte Mai wieder das jährliche Treffen des Rolandsecker Kreises“ statt. Neben dem Erfahrungsaustausch und der Diskussion anderer wichtiger Themen beschäftigten sich die Netz- werkpartner (Leiterinnen und Leiter kommunaler Sozialämter aus allen Bundesländern), vor allem mit der Notwendigkeit von mehr öffentlich geförderter Beschäftigung in Deutschland durch den Rückgang von Beschäftigungsmaßnahmen des Bundes für Langzeitarbeitslose.

Ein Wissenschaftler des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung informierte dabei u.a. ausführlich über Zielsetzungen und mögliche Instrumente eines öffentlich geförderten Arbeitsmarktes.

Die Vermittlungsarbeit der Jobcenter und der nach wie vor stabile Arbeitsmarkt sorgen derzeit für einen langsamen, aber stetigen Rückgang der Arbeitslosenzahlen (vorrangig im SGB III). Wer halbwegs in der Lage ist, sich der Belastung des Arbeitslebens zu stellen, hat heute gute Chancen auf eine Arbeit. Zurück bleiben allerdings in immer größer werdender Anzahl Menschen, die diesen Belastungen aufgrund erheblicher Vermittlungshemmnisse nicht gewachsen sind und denen die Perspektive auf einen erfolgreichen Zugang zum Ersten Arbeitsmarkt verbaut ist. Nach Auffassung der anwesenden Sozialamtsleiter ist es aber unverzichtbar, auch für diese Menschen Beschäftigungsmöglichkeiten zu eröffnen. Der Bund muss dafür Sorge tragen, dass die vorhandenen Arbeitsmarktinstrumente für arbeitsmarktferne Kunden mit individuellen Vermittlungshemmnissen stärker Anwendung finden bzw. bedarfsgerechter weiter entwickelt werden. Auch die öffentlich geförderte Beschäftigung sollte wieder stärker ins Blickfeld genommen werden.

Ein wesentliches Ziel, das seinerzeit mit der Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe durch die Einführung des SGB II erreicht werden sollte, war es, dass nicht nur die Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosenhilfe, sondern alle beschäftigungslosen Menschen Unterstützung durch die Instrumente der modernen Arbeitsmarktpolitik erfahren sollten. Von diesem Ziel scheint sich aber die Bundesregierung in letzter Zeit konsequent wieder verabschieden zu wollen.

  • Nicht nur mit Hilfe der jüngsten – umstrittenen – Instrumentenreform werden Ar- beitsagenturen und Jobcenter dazu angehalten, sich möglichst ausschließlich um Ver- mittlungen in den Ersten Arbeitsmarkt zu bemühen. Die aufwändigere und länger dau- ernde Betreuung von Kunden mit schwerwiegenden Vermittlungshemmnissen, die erst an die Belastungen des Arbeitslebens herangeführt werden müssen, steht nicht mehr im Focus.
  • Dementsprechend hat die Bundesregierung auch die finanziellen Mittel, die den Jobcen- tern für diese schwierige Aufgabe der Arbeitsmarktintegration zur Verfügung stehen, binnen 2 Jahren – von 2010 bis 2012 – um ca. 40 % drastisch gekürzt. Weitere Kürzungen in den Folgejahren sollen folgen.
  • Damit ist die unverhohlene Aufforderung verbunden, sich nur um schnelle Vermittlungserfolge arbeitsmarktnaher Kunden zu bemühen und die Hilfe für arbeitsmarktferne Kun- den, deren Unterstützung langwieriger und damit auch teurer wäre, im Zweifel einfach einzustellen und diese Menschen dadurch „durch den Rost fallen zu lassen“. Hier wird zulasten der Schwächsten Haushaltskonsolidierung des Bundes betrieben – und von den Haushaltspolitikern im Bundestag wird zufrieden konstatiert: „Weiterhin sinkende Arbeitslosenzahlen beweisen, dass die geringere Mittelausstattung ja offensichtlich ausgereicht hat“.

    Die Sozialamtsleiterinnen und Sozialamtsleiter des „Rolandsecker Kreises“ waren sich einig in der Einschätzung, dass die seit 2010 von der Bundesregierung betriebene Sparpolitik zulasten der schwächeren und arbeitsmarktfernen Arbeitslosen aus sozialpolitischer Sicht nicht verantwortbar ist. Gerade die hohe Zahl von Langzeitarbeitslosen, die wieder an die Belastungen des Arbeitsalltags herangeführt werden müssen und auch zum Teil vielfach unter gesundheitlichen, bzw. psychischen Beeinträchtigungen zu leiden haben, erfordert dringend einen Kurswechsel. Die Verantwortung des Sozialstaates und die Beachtung der Menschenwürde erlauben keine „Ausgrenzung oder Aufgabe dieser Personengruppe. Auch diese Gruppe von Arbeitslosen hat in unserem Sozialstaat ein Anrecht auf Hilfe beim Zugang zu Arbeit und Arbeitsmarkt. Dazu ist der Erhalt und die Verstärkung von öffentlich geförderten Beschäftigungsmaßnahmen, als eine Maßnahmeform, unverzichtbar.

    Nachdem der Bund seiner sozialpolitischen Verantwortung nur ungenügend nachkommt, sehen die Teilnehmer des „Rolandsecker Kreises“ eine mögliche Abhilfe vor allem darin, der kommunalen Ebene bei der Organisation von öffentlich geförderter Beschäftigung vor Ort mehr Eigenverantwortung einzuräumen. Das darf allerdings nicht dazu führen, dass der Bund sich aus seiner finanziellen Verantwortung für Langzeitarbeitslose weiter herauszieht und die Aufgabe, sich um schwer vermittelbare, arbeitsmarktferne Langzeitarbeitslose zu kümmern, wieder an die Kommunen abschiebt. Das würde einen wichtigen Erfolg der SGB- II-Reform wieder rückgängig machen und uns in die Zeit vor dem SGB II zurück werfen. Vielmehr gilt es jetzt, die Vernachlässigung arbeitsmarktferner Menschen zu beenden, u.a. durch einen Ausbau von öffentlich geförderten Beschäftigungsmaßnahmen. Für die Gruppe derjenigen, die dauerhaft keine Chance auf ungeförderte Beschäftigung haben, ist ein dau- erhafter sozialer Arbeitsmarkt zu schaffen. Die Personen sind über 25 Jahre alt, seit mindes- tens zwei Jahren arbeitslos und haben weitere gravierende Problemlagen. Das IAB schätzt den Personenkreis auf rund 200 000 Personen. Wenn die Auswahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer solcher Maßnahmen sorgfältig erfolgt, dann ist die Arbeitsfähigkeit der Betroffe- nen so beschaffen, dass keine Konkurrenz zum regulären Arbeitsmarkt besteht. Das bedeu- tet, dass auf das Kriterium der Zusätzlichkeit verzichtet werden kann. Dennoch ist in jedem Fall ein Konsens mit den beteiligten Akteuren vor Ort notwendig (z.B. über die Beiräte der Jobcenter), um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden. Die Maßnahmen zielen nicht in erster Linie auf Integration, schließen diese jedoch nicht aus. Ziel ist es, Stabilität, Kontakte, Tagesstruktur und das Gefühl zu vermitteln, an der Gesellschaft teilzuhaben. Eine Veren- gung auf das Kriterium des öffentlichen Interesses erscheint nicht sinnvoll.

    Zur Finanzierung sollte als Schritt in die richtige Richtung das Modell des sogenannten „Aktiv-Passiv-Tausches“ getestet und nach gesetzlicher Legalisierung genutzt werden. Bei der flächendeckenden Umsetzung sollte dabei – durch Einräumung eines höheren Maßes an Eigenverantwortung – wesentlich stärker als bisher auf die Fähigkeiten und Kompetenzen der kommunalen Ebene gesetzt werden.

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    Remagen-Rolandseck, den 16. Mai 2012 gezeichnet:

    Hannelore Bitzke Jürgen Blume Mathias Brabandt Maren Dieckmann Martina Kador-Probst

    Werner Krönert Thomas Rosenthal Manfred Urban Otto Vierheilig Barbara Wolf

    Monika von der Heide Guido Kläser
    Gudrun Kranz

    Quelle: AWO Bundesverband : Erklaerung_Rolandsecker_Kreis_2012





Senkung der Rentenbeiträge ist Mogelpackung

30 08 2012

Berlin, 29. August 2012. „Die beschlossene Senkung der Rentenbeiträge ist eine Mogelpackung par excellence“, erklärte der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler anlässlich des heutigen Kabinettsbeschlusses der Bundesregierung zur Senkung der Rentenbeiträge. „Angesichts einer drohenden Altersarmut vieler zukünftiger Rentner müsste man eher über Beitragserhöhungen diskutieren und zudem verstärkt darüber nachdenken, wie man zeitweilige Überschüsse in präventive Projekte gegen Altersarmut investieren kann“, betont Stadler.

Durchschnittsverdiener hätten durch die wahrscheinliche Senkung um 0,6 Prozentpunkte ab Januar nächsten Jahres monatlich knappe acht Euro mehr im Geldbeutel. Dabei sei sicher, dass die Rücklagen der Rentenversicherung bald aufgebraucht seien, erst recht, wenn die von der Bundesarbeitsministerin geplante Zuschussrente komme. Die nächste Erhöhung der Beiträge wäre also in jedem Fall programmiert. Zudem sei es unverständlich, so Stadler, dass „in der Rentenversicherung die Beiträge gesenkt werden, während einige Rentner eine Erwerbsminderungsrente erhalten, deren Höhe unterhalb der Armutsgrenze liegt.“





Betreuungsgeld: ein unmoralisches Angebot

29 08 2012

Berlin, 28. August 2012. „Abgesehen von der rechtlichen Fragwürdigkeit ist das Betreuungsgeld vor allem moralisch verwerflich, denn es setzt falsche Anreize“, betont der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler angesichts der heutigen Präsentation des von der SPD-Bundestagsfraktion in Auftrag gegebenen Rechtsgutachtens zur Verfassungskonformität des Betreuungsgeldes. „Beim Betreuungsgeld handelt es sich um ein unmoralisches Angebot, weil damit nicht die Bedürfnisse des Kindes hinterfragt, sondern Eltern in Versuchung gebracht werden, auch ein Kind, das von einem Kita-Angebot enorm profitieren würde, zu Hause zu betreuen“, ist sich Stadler sicher.

Das geplante Betreuungsgeld greife mittels einer finanziellen Belohnung in eine private Entscheidung ein – eine Entscheidung zwischen der Annahme eines öffentlichen Angebotes oder deren Nichtinanspruchnahme. Das Argument der Wahlfreiheit wäre dabei nur vorgeschoben. „Natürlich sollen sich alle Familien für die Form der Kinderbetreuung entscheiden können, die ihren Ansprüchen gerecht wird“, erklärt Stadler und fügt hinzu: „Viele Kitas können aber statt einem Betreuungsplatz nur einen Platz auf der Warteliste bieten.“Ab August 2013 steht jedem Kind ab dem vollendeten ersten Lebensjahr ein Betreuungsplatz zu. „Es gibt einen massiven Bedarf, deshalb sollten die Mittel für das geplante Betreuungsgeld für den Ausbau der Kinderbetreuung genutzt werden, nur so bekämen Familien wirklich Wahlfreiheit“, meint Stadler abschließend

Die AWO engagiert sich mit ihrer Kampagne: „jetzt schlägt´s 13“ für mehr Betreuungsplätze bei hoher Betreuungsqualität.

Mehr Infos unter: www.kita-kampagne.awo.org