AWO fordert im Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG ein gerechtes und transparentes familienpolitisches Gesamtkonzept

27 08 2014

Berlin, 27. August 2014. „In der deutschen Familienpolitik existiert derzeit ein Dschungel an Förderleistungen. Viele sind nicht zielführend, wirken teilweise sogar gegensätzlich. Wir brauchen endlich ein gerechtes, transparentes und unbürokratisches familienpolitisches Gesamtkonzept“, kommentiert Heinz Hilgers, Präsident des Deutschen Kinderschutzbundes, den heute von der Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig präsentierten Abschlussbericht zur Gesamtevaluation der ehe- und familienbezogenen Leistungen. Darin wurden verschiedene Unterstützungsleistungen für Familien auf ihre Wirkungen im Hinblick auf fünf übergreifende familienpolitische Ziele überprüft.

Die aktuellen Kinderarmutszahlen im Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung zeichnen ein deutliches Bild: Derzeit gelten 2,5 Millionen Kinder und Jugendliche in Deutschland als armutsgefährdet. Aus Sicht des Bündnisses KINDERGRUNDSICHERUNG muss daher die nachhaltige Bekämpfung der Kinderarmut oberstes politisches Ziel sein. „In der Evaluation finden sich dazu leider wenig konkrete Aussagen. Der Kinderzuschlag wird allerdings als wirksames zielgruppenspezifisches Instrument zur Armutsvermeidung eingeschätzt. Das sehen wir differenzierter. Aus unserer Sicht muss der Kinderzuschlag dringend vereinfacht werden. Als ersten Schritt hin zu einer Kindergrundsicherung sollte er dann mit dem Kindergeld verknüpft werden“, fordert Christiane Reckmann, Vorsitzende des Zukunftsforum Familie (ZFF).

Perspektivisch fordert das Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG eine sozial gerechte Kindergrundsicherung von 536 Euro pro Monat, die eine Vielzahl an Leistungen zusammenfasst, sich am steuerlichen Existenzminimum orientiert und am Einkommen der Eltern bemessen wird. Durch die Besteuerung schmilzt die Kindergrundsicherung je nach Höhe des Einkommens der Eltern langsam ab. Familien mit keinem oder nur geringem Einkommen erhalten so mehr Geld, das für die Versorgung der Kinder nötig ist. Familien mit hohem Einkommen werden dagegen wie bisher entlastet. So sieht gerechte und transparente Familienförderung aus.

„Wir fordern die Bundesregierung auf, den Förderdschungel endlich zu lichten und ein konsistentes familienpolitisches Gesamtkonzept vorzulegen. Dabei dürfen monetäre Leistungen und der Ausbau familienunterstützender Infrastruktur nicht gegeneinander ausgespielt werden. Denn Familien und Kinder brauchen beides“, so der AWO Vorstandsvorsitzende Wolfgang Stadler abschließend.

Im Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG fordern neun Verbände und 13 Wissenschaftler/innen seit 2009 einen Paradigmenwechsel bei der Familienförderung (www.kinderarmut-hat-folgen.de ).





Conny Reuter, SOLIDAR Secretary General: Child Labour – Indignation is not enough

13 06 2014

The Football World Cup started yesterday in Brazil on the World Day against Child Labour. What a coincidence knowing that many of the official and non-official supporters’-, staff- and sports clothes have been produced by children under inhuman and indecent working conditions. When a factory in Bangladesh crashes burying thousands of children, men and women, indignation is high, but often ends when the consumer is confronted to a choice driven by a difference in price. The response should be increased awareness that every price also has a social price: with over 168 million children suffering from child labour worldwide and half of them in jobs that put their health and safety at risk, the ILO has rightly stressed the need to address the root that causes child labour and has called governments to step up their efforts to extend social protection in order to help keep children out of child labour: social protection enables access to education, health care and nutrition and plays a critical role in the fight against child labour.

The World Day against Child Labour follows a few days after the ILO released its World Social Protection Report 2014/15, which shows that many children do not receive the child and family benefits they need to realise their potential. Social underinvestment in children jeopardises their rights and their future, including their right to be protected from child labour.

In this sense the World Day 2014 calls for: 1) Action to introduce, improve and extend social protection, in line with the ILO Recommendation No. 202 on social protection floors. 2) National social security systems that are sensitive to children’s needs and help fight child labour. 3) Social protection that reaches out to especially vulnerable groups of children.

Social protection plays a significant role in ending child labour. Pensions, as well as unemployment, maternity, employment injury and disability benefits also help to prevent situations where children have to work to supplement inadequate or insecure family incomes or enter child labour due to death, injury, sickness or other sudden income shocks. Yet, worldwide, only 12 per cent of unemployed workers receive unemployment benefits; only 28 per cent of women in employment are protected through maternity benefits, and only 52 per cent of those over retirement age receive a pension.

We as SOLIDAR support the implementation of the ILO SPF Recommendation 202 and together with our members we will continue to campaign for Decent Work, for Global Social Protection and against child labour. Social Protection is essential to eradicate child labour! It is a step towards more Social Justice!

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2 Milliarden für Kitas sind unerlässlich

22 05 2014

Berlin, 22. Mai 2014. „Von den geplanten sechs Milliarden des Bundes für Hochschulen, Schulen und Kindertagesstätten müssen dringend zwei Milliarden für den Ausbau der Qualität in der Kita-Betreuung verwendet werden. Deshalb ist der heute eingereichte Antrag von drei Bundesländern bei der Jugend- und Familienministerkonferenz absolut richtig“, erklärt der AWO Vorstandsvorsitzende Wolfgang Stadler. Die Arbeiterwohlfahrt fordert schon lange, dass nach dem Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz in der Kindertagesstätte schnellstmöglich gesetzlich die Qualität in den Einrichtungen festgeschrieben werden muss.

„Es ist nur folgerichtig, dass nach dem quantitativen Betreuungsausbau jetzt verstärkt in die Qualität der Angebote investiert wird. Zu unterschiedlich und zu weit entfernt von pädagogischen Empfehlungen stellen sich derzeit die strukturellen Rahmenbedingungen in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege dar“, unterstreicht Stadler. Für die Arbeiterwohlfahrt ist es entscheidend, dass die im Koalitionsvertrag der Regierung festgeschriebenen Mittel aus dem Bundeshaushalt paritätisch unter den Ressorts aufgeteilt werden. Zudem haben gerade in der jüngsten Zeit Studien den Zusammenhang zwischen Kindergesundheit und pädagogischer Qualität aufgezeigt. Klar festgeschriebene Betreuungsschlüssel und verbesserte Rahmenbedingungen helfen auch den Beschäftigten. Nur so ist eine geringere gesundheitliche Belastung des pädagogischen Personals zu sichern. „Wer den dringenden Handlungsbedarf in dem Bereich der Kindertagesstätten nicht anerkennt, der hat das Kindeswohl nicht im Blick. Die Bundesrepublik sollte vorwärtsgewandt für die Gesellschaft von morgen sorgen“, schließt der Vorstandsvorsitzende ab.





AWO Einschätzung zum Koalitionsvertrag

29 11 2013

Wir brauchen ein soziales Deutschland!

Berlin, 28. November 2013. „Der Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD ist die Grundlage für unsere fachliche Einschätzung. Entscheidend ist, ob die sozialen Missstände in unserer Gesellschaft konsequent angegangen werden“, erklärt AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler. Klar ist: „Für eine sozial gerechte Gesellschaft brauchen wir dringend Investitionen ins Soziale“, ergänzt Stadler. Deshalb sind die anberaumten Ausgaben in Höhe von 40 Milliarden zu begrüßen, gleichwohl deren Finanzierung nachdenklich stimmt. Insbesondere die Kostendeckung von 23 Milliarden Euro aus den Sozialversicherungen ist bedenklich. „Wenn man nachhaltige Sozialpolitik machen und die dringend notwendigen Investitionen solide finanzieren will, wird man um Steuererhöhungen für die obersten Prozent der Gesellschaft nicht umhin kommen“, führt der Bundesvorsitzende aus. Vor allem fehlen konkrete Vorschläge wie die Arbeit in den Kommunen gestärkt wird. Die abschließende Bewertung des vorgelegten Koalitionsvertrages für die 18. Legislaturperiode erfolgt nach den fachlichen Positionen der Arbeiterwohlfahrt. Der angelegte Maßstab ist der AWO Forderungskatalog, der 20 zusammengefasste zentrale Forderungen umfasst. Zu einigen Bereichen sind bereits jetzt erste Tendenzen auszumachen.

Bildung, Betreuung, Erziehung

Die zusätzlichen sechs Milliarden Euro für Kinderbetreuungseinrichtungen, Schulen und Hochschulen der Länder sind richtig. Von einer substanziellen Verbesserung im Bereich Kindertagesbetreuung findet sich im Koalitionsvertrag nichts. So fehlt das Vorhaben eines bundesweiten Qualitätsgesetzes. Es fehlt eine regelhafte finanzielle Beteiligung des Bundes an den Betriebskosten für Kitas.

Pflege

Die AWO begrüßt die Aussagen zu den kurzfristigen Leistungsverbesserungen (beispielsweise der Ausbau der Betreuungskräfte, Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfelds etc.). Positiv zu bewerten ist die Stärkung der ambulanten Pflege. Ein weiterer positiver Aspekt ist der Ausbau der zehntägigen Pflegezeit als Lohnersatzleistung analog zum Kinderkrankengeld mit Rechtsanspruch. Die klare Aussage zur Umsetzung des Pflegebedürftigkeitsbegriffes wird begrüßt. Unklar bleiben aber der Zeitpunkt und die Finanzierung der Umsetzung. Im Vertrag steht nur, dass die Umsetzung in einem zweiten Schritt geschehen soll und „nur“ 0,2 Prozentpunkte kosten soll. Bisherige Berechnungen, die versprechen, dass niemand weniger bekommt, gehen aber von Kosten aus, die 0,4 – 0,5 Prozentpunkte bedeuten würden. Das Grundsatzproblem der Pflegeversicherung, ihre systembedingte Einnahmeschwäche, wird leider nicht gelöst. Die Finanzierungslücke wird regelmäßig wieder auf der Agenda stehen und es sind immer höhere Belastungen durch die Erwerbstätigen zu schultern, während andere Einnahmen verschont bleiben.

Kinder, Frauen, Familie

Die Anhebung des steuerlichen Entlastungsbetrags für Alleinerziehende ist zu begrüßen. Es ist genauso erfreulich, dass der Koalitionsvertrag mit dem Programm „Perspektive Wiedereinstieg“ den beruflichen Wiedereinstieg von Frauen und Männern regelt. Der Koalitionsvertrag enthält leider keine Aussagen zu Kinderfreibeträgen, Kinderzuschlag, Ehegattensplitting oder Betreuungsgeld – hier sehen wir als AWO weiterhin dringenden Handlungsbedarf.

Beschäftigungspolitik

Die Stärkung der Branchenmindestlöhne über das Arbeitnehmerentsendegesetz ist zu begrüßen. Dasselbe gilt für den Beschluss, dass ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn eingeführt werden soll. Hier fehlen jedoch weitere Informationen und konkrete Umsetzungsschritte. Dasselbe gilt für das geplante Rückkehrrecht aus Teilzeitarbeit in Vollzeitarbeit sowie für die Einschränkungen von Werkverträgen. Die AWO dringt auf eine schnelle Umsetzung und weitere Reformen wie etwa eine Eindämmung von Minijobs, die im Koalitionsvertrag noch fehlen.

Arbeitsmarktpolitik

Positiv zu bewerten ist, dass die Verhandlungspartner eine Erhöhung des Eingliederungstitels in Höhe von 1,4 Mrd. Euro vorsehen. Gleichwohl können damit die Kürzungen der vergangenen Jahre nicht kompensiert werden. Für die Gruppe der rund 400.000 Langzeitarbeitslosen, die absehbar keine Chance auf einen Job haben, fehlen geeignete Instrumente. Zielführend wären Investitionen in Fort-, Weiterbildung und sozialpädagogische Begleitung. Das geplante Programm des Europäischen Sozialfonds, mit dem Arbeitgeber durch Lohnkostenzuschüsse angeregt werden sollen Langzeitarbeitslose einzustellen, wird bereits getestet und läuft äußerst schleppend. Die AWO fordert seit langem einen sozialen Arbeitsmarkt mit sinnvoller Beschäftigung, langfristigen Perspektiven und einer professionellen Begleitung für die Betroffenen. Dies muss als Regelinstrument ausgestaltet sein und nicht als Zusatzleistung über den ESF.

Alterssicherung

Der Koalitionsvertrag sieht bedauerlicherweise keine Änderungen der jetzigen Rentenanpassungsformel vor, die unweigerlich zu noch weiteren Absenkungen des Rentenniveaus führt. Die jetzt beschlossene Regelung eines abschlagsfreien Rentenbezugs mit 63 Jahren nach 45 Versicherungsjahren trägt nicht zur Verringerung der Altersarmut bei. Das Konzept der solidarischen Lebensleistungsrente ist zwar von der Zielrichtung richtig, bringt jedoch für die Menschen insgesamt zu wenig. Problematisch ist die Bedarfsprüfung, die eventuell sogar doppelt vollzogen wird. Etwa dann, wenn trotz allem noch Ansprüche auf Grundsicherung im Alter geltend gemacht werden. Zudem sind die Anspruchsvoraussetzungen sehr eng gefasst. Die AWO fordert ein einfaches Freibetragsmodell: In der Grundsicherung müssen Rentenfreibeträge eingeführt werden. Die Verbesserung bei der so genannten „Mütterrente“ ist grundsätzlich zu begrüßen. Die Anhebung der Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder um einen Punkt ist sicher ein Schritt in die richtige Richtung. Die Mehrkosten von über sechs Milliarden Euro sind jedoch aus Steuermitteln zu finanzieren. An den Kosten für die Kindererziehung sind auch diejenigen zu beteiligen, die keine Beiträge in der gesetzlichen Rentenversicherung leisten. Richtig ist die Verbesserung für die Bezieher von Erwerbsminderungsrenten. Sie sind in den letzten Jahren deutlich unter die Grenze der Grundsicherung im Alter gerutscht. Insofern ist die Änderung der Regelung bei den Zurechnungszeiten zu begrüßen. Insgesamt scheinen die Maßnahmen in Bezug auf die Alterssicherung ungeeignet, Altersarmut zu verhindern und Lebensstandards zu sichern.

Migration

Wir begrüßen die Abschaffung der Optionspflicht für die hier geborenen Kinder von Migranten. Bedauerlicherweise werden die nicht in Deutschland geborenen Kinder nicht berücksichtigt. Darüber hinaus erfreut die verabredete Bleiberechtsregelung als wichtige Verbesserung. Zu kritisieren ist die Beibehaltung des Asylbewerberleistungsgesetzes, die Unterbringung in Lagern, das Festhalten an der Residenzpflicht und das Sachleistungsprinzip. Im gesamten Koalitionsvertrag fehlen klare Aussagen zur Bekämpfung von Rassismus in Deutschland.





AWO Stellungnahme zu Regelbedarfen für Kinder

1 10 2013

Berlin, 01. Oktober 2013. Der Bundesverband der AWO übermittelte gestern dem Bundesverfassungsgericht seine Stellungnahme zur Verfassungsbeschwerde gegen die Urteile des Bundessozialgerichts und des Sozialgerichts Oldenburg*, die sich mit der Bemessung der Regelbedarfe für leistungsberechtigte Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres befasst. „Aus Sicht des AWO Bundesverbandes ist das Existenzminimum weiterhin nicht durch die Regelbedarfe abgedeckt, deshalb stimmt die AWO den Beschwerdeführern zu“, erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler.

Der AWO Bundesverband sieht die Grundrechte der Beschwerdeführenden verletzt: „Das Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch vom 24. März 2011 genügt nicht den verfassungsrechtlichen Anforderungen und dem hierzu ergangenen Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Februar 2010“, urteilt der AWO Bundesvorsitzende. Die AWO teilt außerdem  die Kritik der Beschwerdeführenden an der Festlegung der unterschiedlichen Referenzeinkommensbereiche für Alleinstehende einerseits und Familien andererseits. „Besonders problematisch bezogen auf die Bemessung der Regelbedarfe leistungsberechtigte Kinder ist jedoch, dass viele der als relevant festgeschriebenen Verbrauchsausgaben nur auf sehr geringen Stichprobenfällen der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) basieren. Die Zuverlässigkeit der momentanen Werte darf deshalb bezweifelt werden.“

Für die Bedarfe von Kindern hat das BVerfG in seiner Entscheidung vom 9. Februar 2010 den Leitsatz aufgestellt, dass Kinder keine kleinen Erwachsenen seien. Ihr Bedarf müsse sich an kindlichen Entwicklungsphasen und an dem, was für die Persönlichkeitsentfaltung eines Kindes erforderlich sei, ausrichten. Doch die Neuberechnung des Regelbedarfes führte zu keiner Erhöhung. Erst die Fortschreibung der Regelbedarfsstufen anhand der Veränderungsrate des sog. Mischindex aus Preisentwicklung und Entwicklung der Nettolöhne und – gehälter hat zu kleineren Erhöhungen geführt, die jedoch keinesfalls die Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen abdecken.

Auch die im Zuge des Regelbedarf-Ermittlungsgesetzes eingeführten Leistungen für Bildung und Teilhabe bewirken nur dann eine tatsächliche Verbesserung der Teilhabechancen einkommensschwacher Familien, wenn sie bei diesen ankommen. Momentan verhindern jedoch erhebliche bürokratische Hürden einen niedrigschwelligen Zugang der Betroffenen zu den Leistungen und führen zu unverhältnismäßigen öffentlichen Kosten.

Wie bereits in früheren AWO-Stellungnahme plädiert die AWO für die Weiterentwicklung der Bedarfsermittlung und fordert, die Vermischung von Statistik- und Warenkorbmodell aufzuheben und in ein transparentes und sachgerechtes Verfahren der Bedarfsermittlung zu überführen. Jenseits der verfassungsrechtlichen Frage nach der Angemessenheit der Höhe des Regelbedarfs sollten auch alternative Konzepte zur Deckung des Existenzminimums von Kindern berücksichtigt werden. „Denn nur auf diese Weise können die materiellen Voraussetzungen geschaffen werden, damit jedes Kind von Anfang an eine faire Chance hat und das Recht auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit verwirklichen kann“, so Wolfgang Stadler.

Zur ausführlichen Stellungnahme des AWO Bundesverbandes.

* Urteile des Bundessozialgerichts vom 28. März 2013 (Az: B 4 AS 12/12 R) und des Sozialgerichts Oldenburg vom 10. Januar 2012 (Az: S 48 AS 1136/11)
– 1 BvR 1691/13  –





Kita-Rechtsanspruch – Alle Kinder verdienen guten Betreuungsplatz

30 07 2013

Berlin, 30. Juli 2013. Die Arbeiterwohlfahrt (AWO) beglückwünscht alle Kinder und deren Eltern, die mit Beginn des am 01. August in Kraft tretenden Rechtsanspruches auf Kinderbetreuung einen ihren Bedürfnissen entsprechenden Kita-Platz gefunden haben. „Eine qualitativ gute Kinderbetreuung, darf kein Sechser im Lotto sein, sondern muss zum Normalzustand werden“, erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler. Alle Eltern, die bisher noch keinen geeigneten Platz gefunden haben, ermutigt Stadler, am Ball zu bleiben und sich nicht  mit dem Betreuungsgeld abspeisen zu lassen.

Kinder haben nicht nur ein Recht auf einen Betreuungsplatz, sondern auch ein Recht auf einen qualitativ guten Betreuungsplatz.  Hier sieht Stadler die Politik in der Pflicht: „Im Sinne von Chancengerechtigkeit muss der Bund dauerhaft einen Großteil der Kita-Kosten übernehmen. Nur so kann er dafür sorgen, dass alle Kinder unabhängig von ihrem Wohnort die gleichen Betreuungsmöglichkeiten erhalten. Jeder Euro, der in die frühe Förderung der Kinder investiert wird, zahlt sich später aus.“ Eine frühzeitige Betreuung sei beispielsweise insbesondere für den Spracherwerb wichtig.

Mittlerweile wird der in einigen Regionen schon jetzt akute Erziehermangel zur größten Herausforderung für den Kita-Ausbau. „Die Erzieher-Ausbildung darf jetzt aber nicht durch politischen Aktionismus aufgeweicht werden“, betont Stadler und ergänzt: „Schnelle und billige Lösungen sind das grundsätzlich falsche Signal und können nicht die Fehler jahrzehntelanger falscher Ausbildungspolitik wieder gut machen.“ Der Attraktivität des Berufes schade der vielerorts stattfindende Qualitätsabbau, der häufig durch Gruppenvergrößerungen realisiert wird. Schon ein zusätzliches Kind pro Gruppe erhöht die Arbeitsbelastung enorm. Langfristig helfe nur eine finanzielle Besserstellung der Erzieher. „Der öffentlichen Hand muss diese verantwortungsvolle und anspruchsvolle Tätigkeit mehr wert sein“, erklärt der AWO Bundesvorsitzende abschließend.





Kampf um Erzieher – Keine soziale Spaltung zulassen

2 07 2013

Berlin, 02. Juli 2013. „Die Folge ist nicht weniger als die soziale Spaltung“, kritisiert der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler die sich häufenden Versuche reicher Kommunen Erzieher aus finanzschwachen Kommunen mit finanziellen Vorteilen abzuwerben. „Die Qualität der Kinderbetreuung steht und fällt mit der Qualität der Erzieher. Nur wenn der Bund sich dauerhaft an den Kosten von Kindertageseinrichtungen beteiligt, kann sichergestellt werden, dass Kinder in finanzschwachen Kommunen nicht schon in der Kita schlechter gestellt werden. Alle Kinder haben das Recht auf gute Erzieher“, betont Stadler und ergänzt: „Das Fachkräfteprinzip aufzuweichen ist keine Lösung.“

Der Mangel an Erziehern führt zu einer dreifachen Spaltung: zwischen wohlhabenden Kommunen und solchen die sich in Haushaltssicherung befinden, zwischen Trägern die tariflich zahlen und solchen die aus der Tarifbindung aussteigen und schließlich in der Folge zu Kita Plätzen für Wohlhabende und solchen für alle Anderen. Die Ursachen für den Fachkräftemangel sind vielfältig. So steht die Ausbildung zum Erzieher in keinem angemessenen Verhältnis zur Vergütungsstruktur im Bereich der Kindertageseinrichtungen und mehr noch in der Kindertagespflege, sie ist den anspruchsvollen Aufgaben nicht mehr angemessen. Im Wettbewerb um Fachkräfte hat der Kinderbetreuungsbereich damit immense Probleme. Deshalb setzt sich die AWO für eine verbesserte Vergütung von Erziehern ein.

Grundsätzlich müsste die Ausbildung praxisorientierter ausgestaltet werden. Die Arbeit in Kindertageseinrichtungen wurde in den vergangenen Jahren immer komplexer und anspruchsvoller. Die Entwicklung einer inklusiven und partizipativen Grundhaltung, die Umsetzung von Bildungsplänen, die präzise Beobachtung und Dokumentation, verstärkte Sprachförderung und die gezielte Förderung von Kindern unter drei Jahren sind wesentliche  Aspekte, die hier zu nennen sind. „Für diese pädagogische Arbeit werden gut ausgebildete Fachkräfte mit der Mindestqualifikation Erzieher benötigt“, stellt Stadler abschließend klar.

Mit dem zum 01. August in Kraft tretenden Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr ging ein enormer Ausbau an Betreuungsplätzen einher. Neben der Frage der Finanzierung der Angebote ist der zunehmende Fachkräftemangel das Haupthindernis für den weiteren Ausbau des  Betreuungsangebotes. Vielerorts können bereits heute Krippengruppen nicht eröffnet und Einrichtungen nicht ausgebaut werden, weil es an Fachkräften mangelt.





Betreuungsgeldergänzungsgesetz: Kinder haben nichts davon

13 05 2013

Berlin, 13. Mai 2013. Zur heutigen öffentlichen Anhörung des Bundestagsausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zum so genannten Betreuungsgeldergänzungsgesetz erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler: „Die beste Investition von Staat und Eltern in Kinder ist die Investition in frühkindliche Bildung, wie sie in jedem Kindergarten mit hoher Betreuungsqualität, tagtäglich erbracht wird. Das Betreuungsgeldergänzungsgesetz lehnt die AWO ab, weil hiermit das Fernhalten der Kinder aus der Bildungseinrichtung Kita noch höher prämiert wird, als es das Betreuungsgeld ohnehin schon tut.
Die Ergänzungsprämie nützt nur wohlhabenden Familien und der Versicherungswirtschaft. Das Argument, dass hiervon auch Hartz-IV-Bezieher profitieren können, verfängt nicht, da die Kinder- und Jugendämter weder zur Information, noch zur Unterstützung der Antragsberechtigten für den erheblichen bürokratischen Aufwand verpflichtet werden. Zudem darf bezweifelt werden, dass es sich viele Hartz-IV-Empfänger nach Auslaufen der Förderungsdauer von zwei Jahren leisten können, diese Versicherung für ihre Kinder weiter zu finanzieren. Eine Rentenversicherung, die aber über 60 Jahre brach liegt, nützt nur der Versicherungswirtschaft.
Das Betreuungsgeld hält Kinder von der Kita fern. Besonders Kinder aus fremdsprachigen und bildungsfernen Haushalten profitieren von einem Kitabesuch, da sie dort die deutsche Sprache erlernen, die ihnen später eine erfolgreiche Schullaufbahn ermöglicht. Deshalb plädiert die AWO für die Abschaffung des Betreuungsgeldes und fordert, diese Mittel in einen qualitativ hochwertigen Ausbau der Kinderbetreuung zu investieren.“





Unicef-Studie: Starke Bildungsinstitutionen können Kinder stärken

10 04 2013

Berlin, 10. April 2013. „Zu viele Kinder wachsen in Armut auf und noch mehr Kinder haben Zukunftsangst“, kommentiert der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler die heute von UNICEF veröffentlichte „Studie zur Lage der Kinder in Industrieländern 2013“, nach der deutsche Kinder zwar leistungsstark, aber eher unglücklich wären. „In Deutschland hängt der Bildungserfolg zu sehr vom Elternhaus ab. Dieser Trend hat sich nicht nur verfestigt, sondern verstärkt“, kritisiert Stadler und fordert: „Wir müssen die Bildungsinstitutionen – beginnend bei der Kita –  stärken, damit diese den Kindern geben können, was Familien eventuell nicht leisten können.“

Auch wenn Deutschland im internationalen Vergleich einen guten sechsten Rang belegt, sind viele Aspekte in der Kinder- und Jugendpolitik verbesserungswürdig. So verharre beispielsweise seit Jahren die Zahl junger Menschen von 19-29 Jahren ohne anerkannte Berufsausbildung bei ca. 1,5 Millionen. Ein Hauptschulabschluss ermögliche kaum noch Zugang zu einer anerkannten Berufsausbildung. „Der  Druck auf Kinder und Jugendliche, einen möglichst guten Schulabschluss zu erhalten, führt zu dem subjektiven Empfinden, dass eine Anerkennung der eigenen Person nur durch schulische Leistungen erreicht werden kann. Zukunftsängste sind die Folge“, fürchtet Stadler.

 

Ein weiteres nach wie vor ungelöstes gesellschaftliches Problem sei die Kinderarmut. „Wir brauchen eine an den Bedürfnissen der Kinder und Jugendlichen orientierte Förderung sowohl in der Schule, als auch in der  Kinder- und Jugendarbeit“, fordert Stadler. Daneben müssten die wirtschaftlich schwachen Familien materiell besser ausgestattet, und ggf. durch kostenfreie Förderangebote für die Kinder unterstützt werden. „Die Kommunen müssen wieder mehr Verantwortung für das Wohlergehen ihrer Kinder übernehmen. Ziel muss es sein, dass alle Kinder die gleichen Chancen bekommen, nur so können die heute oft berechtigten Zukunftsängste vieler Kinder und -Jugendlicher abgebaut werden“, betont der AWO Bundesvorsitzende abschließend.

 





Kinderarmut: Einrichtungen für Kinder und Jugendliche ausbauen und stärken

25 09 2012

Berlin, 25. September 2012. „Die Folgen von Kinderarmut zu bekämpfen, ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe“, erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler anlässlich der heutigen Vorstellung der Langzeitstudie der Arbeiterwohlfahrt (AWO) und des Instituts für Sozialarbeit und Sozialpädagogik (ISS) „Von alleine wächst sich nichts aus …“ Lebenslagen von (armen) Kindern und Jugendlichen und gesellschaftliches Handeln bis zum Ende der Sekundarstufe I* in der Bundespressekonferenz. „Armut, das hat die in der Bundesrepublik bisher einzigartige Langzeitstudie leider bewiesen, ist der größte Risikofaktor für die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen“, fasst die Studienleiterin Gerda Holz vom ISS zusammen. Neben einer Unterstützung der Eltern, sieht Stadler in der Stärkung von Einrichtungen, wie Kitas, Jugendzentren und Familienberatungen eine Lösung: „Starke Institutionen können Kindern das bieten, was sie zu Hause eventuell nicht bekommen können.“
Die Langzeitstudie der AWO begleitete 900 Kinder vom Vorschulalter an über einen Zeitraum von 15 Jahren und untersuchte ausführlich die qualitativen Folgen von Armut auf die Entwicklung dieser Kinder. Die entscheidenden Faktoren, die über das Aufwachsen von Kindern bestimmen, so fand die Studie heraus, sind das Einkommen und der Bildungshintergrund der Eltern und die Familienform, in der das Kind aufwächst. „Um Armut zu verhindern, müssen Eltern über sichere Arbeit mit armutsfesten Löhnen und über Betreuungs- und Bildungsangebote für ihre Kinder verfügen, damit diese ganztägig qualitativ gut versorgt werden“, betont Stadler.
„Wenn jedes zweite Kind, das 1999 arm war, seitdem in Dauerarmut lebt, muss die Frage nach den Möglichkeiten staatlichen Handelns neu gestellt werden“, fordert Stadler. Denn, das zeige die Studie ganz deutlich, die bloße Verbesserung von materieller Armut helfe Kindern nicht, der Armutsfalle zu entkommen. „Einrichtungen für Kinder und Jugendliche müssen mehr Verantwortung für deren Entwicklung übernehmen. Nur so können soziale Gerechtigkeit und Chancengleichheit hergestellt werden“, ist der AWO Bundesvorsitzende sicher.
„Das Netz von Institutionen, die Familien, Kindern und Jugendlichen beratend und unterstützend zur Seite stehen, muss so dicht werden, dass jede Familie, die Hilfe benötigt, diese auch bekommt. Dafür muss die Zahl der pädagogischen Fachkräfte entsprechend erhöht werden. Jeder Euro, der in Kinder investiert wird, muss als Investition in die Zukunft verstanden werden“, betont Stadler abschließend.

* „Von alleine wächst sich nichts aus …“ Lebenslagen von (armen) Kindern und Jugendlichen und gesellschaftliches Handeln bis zum Ende der Sekundarstufe I; Abschlussbericht der 4. Phase der Langzeitstudie im Auftrag des Bundesverbandes der Arbeiterwohlfahrt (AWO), durchgeführt vom Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik e.V. (ISS).
Die Studie erforschte als Wiederholungsbefragung die Lebenslagen und Zukunftsperspektiven von fast 900 Kindern, die erstmals als 5- bzw. 6-jährige im Kindergarten und 2009 bzw. 2010 als 16-/17 Jährige letztmals befragt wurden.