Zehn Jahre Hartz-IV: AWO mahnt grundlegende Reformen an

27 12 2014

Berlin. „Es ist Zeit für eine grundlegende Überarbeitung“, fordert der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler anlässlich des zum Jahreswechsel anstehenden zehnten Jahrestags des Vierten Gesetzes für Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt, dem sog. Hartz IV-Gesetz. Da derzeit sein neuntes Änderungsgesetz diskutiert wird, erklärt Stadler: „Anstelle weiterer kleinteiliger Änderungen müssen endlich die grundlegenden Probleme gelöst werden.“ Neben einer Erhöhung der Regelsätze fordert die AWO u.a. eine bessere Betreuung der Hartz-IV-Bezieher.

Grundsätzlich sieht es die AWO als problematisch an, dass zwei Drittel aller Arbeitslosen im Hartz-IV-System stecken. „Die Leistungen der Arbeitslosenversicherung dürfen nicht immer weiter abgewertet werden, zumal viele Betroffene über Jahre hinweg Beiträge geleistet haben. Wir dürfen uns nicht schleichend vom Sozialversicherungsprinzip verabschieden und in Richtung einer Armutsvermeidung á la Großbritannien bewegen, in der nur das absolute Minimum geleistet wird. Der Zugang zum Arbeitslosengeld I muss erleichtert und die Bezugsdauer verlängert werden“, betont Stadler.

Das SGB II werde viel zu stark makroökonomisch betrachtet und der geringe Stand an Arbeitslosigkeit hervorgehoben. Aber, moniert der AWO Bundesvorsitzende: „Hartz-IV wurde zu einem Leistungssystem der gesellschaftlichen Mitte.“ Das Institut für Arbeitsmarkt und Berufsforschung (IAB) errechnete, das bis 2011 bundesweit 9,6 Millionen verschiedene Bedarfsgemeinschaften mit 14,6 Millionen Menschen SGB-II-Leistungen bezogen. „Hier kann nicht mehr von einem gesellschaftlichen Randphänomen gesprochen werden“, kritisiert Stadler.

Gleichzeitig mahnt die AWO einen zielgerichteteren Umgang mit den Betroffenen an. Für die AWO heißt das, die Betreuung durch die Fachkräfte der Arbeitsagenturen zu verbessern und zu stärken. Dazu gehört auch, dass die Bundesagentur für Arbeit davon Abstand nimmt, vor allem über das Ziel einer unmittelbaren Überwindung der Arbeitslosigkeit zu steuern. Gleichzeitig muss die aktive Arbeitsmarktpolitik, die in den vergangenen Jahren massiv zurückgefahren wurde, wieder ausgebaut werden. „Wir brauchen mehr und nicht weniger Qualifizierung und eine sinnvolle sozialpädagogische Betreuung“, betont Stadler. Zudem müsse ein sozialer Arbeitsmarkt geschaffen werden, der unmittelbar Teilhabe verspreche und Menschen wieder neue Perspektiven verschaffe*.

Die AWO mahnt noch weitere Reformen an: So setzt sie sich seit Inkrafttreten des SGB II für eine Anhebung der Regelsätze ein. „Die Leistungen sind zu niedrig und verhindern Teilhabe und Inklusion“, erklärt Stadler. Auf den Prüfstand zu stellen, seien zudem die strengen Zumutbarkeitsregeln und unnötig harte Sanktionsregeln für Jugendliche. Diese würden Jugendliche eher noch vom Arbeitsmarkt fernhalten.

Die derzeitigen Bemühungen um eine Reform bleiben hinter diesen Fragen weit zurück. Deshalb fordert Stadler: „Zehn Jahre nach Inkrafttreten dieses so umstrittenen Gesetzes muss Schluss sein mit dem Klein-Klein und immer weiteren Reförmchen. Es ist Zeit für einen großen Wurf.“

*Ein gemeinsames Projekt von AWO und ISS, dem Frankfurter Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik zeigte, dass sich über 50 Prozent der arbeitslosen SGB-II-Bezieher der Gesellschaft nicht zugehörig fühlen. Zudem hat das Forschungsteam erarbeitet, dass sowohl das Teilhabeempfinden als auch die Lebenszufriedenheit durch den Bezug von Hartz-IV-Leistungen sinken. Zudem zeigte die Studie, dass ein wieder erlangtes Beschäftigungsverhältnis wieder Zugang zur Gesellschaft, neue Kontakte und mehr soziale Zugehörigkeit mit sich bringe. Das alles sind Voraussetzungen für weitere persönliche Entwicklungen.





Veranstaltung: Hartz IV – Was hat´s gebracht“

23 01 2014

Hartz IV –  Was hat´s gebracht“  – eine sozialkritische Frage, mit der sich der AWO Kreisverband Westerwald und das Forum Soziale Gerechtigkeit gemeinsam mit den Gästen am 05.02.2014 ab 18.00 Uhr im AWO Pavillon in Höhr-Grenzhausen auseinander setzen. Die Veranstaltung ist öffentlich, der Eintritt ist frei. Im Vorfeld der geplanten Diskussion mit Betroffenen und Fachleuten berichtet Dr. Joß Steinke, Abteilungsleiter für Arbeit und Soziales beim AWO Bundesverband in Berlin, über bisherige Erfahrungen mit „Hartz IV“.  Uli Schmidt, sozialpolitischer Sprecher der SPD-Kreistagsfraktion des Westerwaldkreises und Sprecher des Forums soziale Gerechtigkeit, informiert eingehend über die regionale Situation im Westerwaldkreis.

Vor 10 Jahren beschloss der Deutsche Bundestag die Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II), was für viele Menschen gravierende Veränderungen mit sich brachte. Hat sich die Gesetzesänderung bewährt, hat sich der gewünschte Erfolg eingestellt? Die Einschätzungen  von Politik und Fachleuten unterscheiden sich hier deutlich von denen der Sozialverbände.

Thorsten Siefert, Geschäftsführer des AWO Kreisverbandes Westerwald: „Als Wohlfahrtsverband liegt uns die soziale Situation unserer Mitmenschen sehr am Herzen. Die Erfahrungen von Betroffenen und deren Einschätzungen helfen uns dabei, Unzulänglichkeiten im System aufzudecken und Lösungsansätze für deren Überwindung zu erarbeiten.“ „Es ist an der Zeit, einen kritischen Rückblick auf „Hartz IV“ zu wagen. Wir freuen uns auf lebensnahe Erfahrungen, ehrliche Meinungen und konstruktive Diskussionsrunde“, so Siefert weiter.





AWO fordert Hartz-IV-Regelsatz von 450 Euro

15 10 2013

Berlin. Dass der Hartz-IV-Satz zu einem Zeitpunkt erhöht wird, in dem zwei Verfahren* zu seiner Höhe anhängig sind, hält die AWO nicht für einen Zufall. „Es scheint fast so, als solle den Kritikern mit dieser marginalen Erhöhung der Wind aus den Segeln genommen werden“, kommentiert der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler den heute im Bundesrat zu erwartenden Beschluss zur Hartz-IV-Erhöhung und ergänzt: „Wir setzen uns dafür ein, dass die Regelbedarfe im Sinne des Bundesverfassungsgerichts-Urteils von 2010 neu berechnet werden. Die AWO geht davon aus, dass der tatsächliche und begründbare Bedarf bei mindestens 450 Euro liegt.“ Zur Neuermittlung werde  ein  transparenteres Verfahren mit Experten verschiedener Fachrichtungen benötigt.

Nach Ansicht der AWO ruht die Hoffnung Vieler, nun erneut auf dem BVerfG. Gerade der Ermittlung der Regelbedarfe für Kinder und Jugendliche müsste eine besondere Bedeutung zukommen. So beruhen viele der als relevant festgeschriebenen Verbrauchsausgaben für diese Altersgruppe nur auf sehr geringen Stichproben und könnten deshalb kaum als taugliche Datengrundlage bezeichnet werden. Auch seien einzelne  Ausgabepositionen viel zu niedrig angesetzt, um die altersspezifischen Bedarfe von Kindern zu decken. „Nur wenn wir die Bedarfe von Kindern realistisch abbilden, können die Voraussetzungen geschaffen werden, damit jedes Kind von Anfang an eine faire Chance und vor allem die Möglichkeit erhält, am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben“, betont Stadler.

Mit der gesetzlich vorgeschriebenen Fortschreibung der Regelbedarfsstufen wird u. a. der Regelsatz für alleinstehende „Hartz IV“-Empfänger zum 1. Januar 2014 von 382 Euro auf 391 Euro angehoben. Diese Steigerung entspricht einer um etwa 2,3 Prozent, die auf die Anwendung des sog. Mischindex zurückzuführen ist. Dieser trägt der Entwicklung der Preise für regelbedarfsrelevante Preise sowie der bundesdurchschnittlichen Entwicklung der Nettolöhne und –gehälter Rechnung.

*Zu beiden Verfahren hat die AWO Stellung genommen und sich den Ausführungen der Beschwerdeführer zur Verletzung der Begründungspflicht bei der Neuermittlung der Regelbedarfe im Zuge des Regelbedarf-Ermittlungsgesetzes vom 25. März 2011 angeschlossen.





AWO fordert: Hartz-IV-Satz muss auf 450 Euro steigen

4 09 2013

Berlin, 04. September 2013. „Eine kaum spürbare Erhöhung, die den Druck auf die betroffenen Menschen kaum lindert“, kommentiert der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler die Erhöhung des Hartz-IV-Regelsatzes von ca. acht Euro, die heute vom Bundeskabinett beschlossen werden wird. Durch die anstehende  Steigerung der Hartz-IV-Sätze zum Jahreswechsel erhalten die rund 6,1 Millionen SGB-II-Leistungsempfänger durchschnittlich 2,3 Prozent mehr Geld. „Das hilft ein bisschen, ist aber nicht genug. Die AWO ist sich sicher, dass der tatsächliche Bedarf bei mindestens 450 Euro liegt“, stellt Stadler klar. Leben zwei Erwachsene in einer Bedarfsgemeinschaft, so erhalten sie künftig jeweils 353 Euro, acht Euro mehr als bisher.

Die AWO setzt sich im Sinne des Bundesverfassungsgerichtsurteils von 2010 dafür ein, dass die Regelbedarfe neu berechnet werden und die Berechnung in ein transparenteres Verfahren überführt wird, bei dem Experten verschiedener Fachrichtungen beteiligt sind. Dabei ist die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) des Statistischen Bundesamts als Datengrundlage weiterzuverfolgen. Weil derartige Datensätze den Blick auf Teilhabeaspekte jedoch versperren, sind darüber hinaus qualitative Studien für eine neue Berechnung heranzuziehen. Nach den bisher vorliegenden Erkenntnissen geht die AWO davon aus, dass sich ein Betrag von mindestens 450 Euro begründen lässt, denn dieser würde die tatsächlichen Bedarfe wesentlich realistischer abbilden. „Die dramatische Preisentwicklung der letzten Jahre spiegelt sich nach wie vor nicht in der Höhe des Regelsatzes wider“, kritisiert Stadler und nennt ein Beispiel: „Die Stromkosten, die einen wichtigen Posten darstellen, sind seit 2005 um 44 Prozent gestiegen, das können gerade die Hartz-IV-Empfänger nicht bewältigen.“

Für die AWO ist besonders wichtig, dass auch soziale Teilhabe ermöglicht wird. Die Partizipation in Netzwerken ist dabei nicht nur ein Wert an sich. Sie ist Voraussetzung für ein gesundes Aufwachsen von Kindern und einen Erhalt von Arbeitsvermögen. Gerade hierfür ist jedoch meistens kein Geld mehr übrig – mit fatalen Folgen. Die AWO setzt jetzt auf das Bundesverfassungsgericht, das sich auf Initiative des Berliner Sozialgerichts erneut mit den Regelbedarfen befasst. Der AWO Bundesverband hat seine Auffassung dazu letzte Woche an den Ersten Senat übersandt.





Sozialer Arbeitsmarkt: Arbeit statt Hartz IV

15 04 2013

Berlin, 15. April 2013. „Wir wissen seit langem, dass viele Menschen, die Hartz-IV-Leistungen beziehen, absehbar keinen Job bekommen werden und die so genannte Aktivierung deswegen einfach ins Leere läuft“, erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadleranlässlich der heutigen Anhörung im Bundestag zum Thema: Sozialer Arbeitsmarkt und ergänzt: „Es liegt in der Verantwortung unserer Gesellschaft, die Würde der von Arbeitslosigkeit betroffenen Menschen zu bewahren und zu stärken.“ Deshalb unterstütze die AWO, wie die anderen in der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) organisierten Verbände, die Forderungen nach einem Sozialen Arbeitsmarkt.

Ein Sozialer Arbeitsmarkt ermögliche es allen Menschen in das Arbeitsleben integriert zu werden. Die AWO unterstützt das Modell des Passiv-Aktiv-Transfers, wonach Geldleistungen, die bisher für die Unterstützung von arbeitslosen Menschen verwendet werden, stattdessen für die Finanzierung von Arbeitsplätzen genutzt werden. „Wir hoffen sehr, dass sich dieses erfolgsversprechende Modell durchsetzen wird“, erklärt Stadler. Ein Sozialer Arbeitsmarkt mit Instrumenten, die den arbeitslosen Menschen nach ihren Neigungen und Bedürfnissen entgegenkommen, sei dringend notwendig. Wenn nötig, müsse zudem sozialpädagogische Begleitung und Qualifizierung der Betroffenen gewährleistet sein.

Mehr als die Hälfte der Arbeitslosengeld-II-Bezieher ist durchgängig länger als zweieinhalb Jahre im Leistungsbezug. Rund 40 Prozent haben keinen Ausbildungsabschluss, ähnliches gilt für Menschen mit Behinderung oder schwerwiegenden gesundheitlichen Einschränkungen. Viele weisen gleichzeitig  mehrere Problemlagen auf, die eine Integration in Arbeit verhindern. „Für diese „schwervermittelbaren“ Menschen ist der Soziale Arbeitsmarkt die vielleicht letzte Chance, am Arbeitsleben teilzuhaben“, betont Stadler abschließend.

Die in der  Bundesarbeitsgemeinsaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) zusammengeschlossenen Wohlfahrtsverbände, zu denen auch die AWO gehört, verfügen über langjährige Erfahrungen bei der Integration von arbeitslosen Menschen in die Gesellschaft. Nicht zuletzt deshalb wurde die BAGFW als Sachverständige zur heutigen Anhörung geladen.

Die AWO beschloss auf ihrer Bundeskonferenz folgendes Konzept zur  „Öffentlich geförderten Beschäftigung“. Gemeinsam mit den in der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege zusammengeschlossenen Wohlfahrtsverbänden sowie weitere Fachverbänden hat die AWO 2013 eine Broschüre zum sozialen Arbeitsmarkt veröffentlicht.

 





Trotz gleichen Verbrauchs: Strompreis belastet private Haushalte zu stark

19 12 2012

Berlin, 19. Dezember 2012. „Wir brauchen eine sozial gerechte Energiepolitik. Die Kosten der Energiewende dürfen nicht an den privaten Haushalten hängen bleiben“, kommentierte der AWO Vorstandsvorsitzende Wolfgang Stadler die heute veröffentlichen Zahlen des Statistischen Bundesamts. Obwohl der Stromverbrauch privater Haushalte seit 2005 nahezu gleich geblieben ist, müssen diese im gleichen Zeitraum eine Kostensteigerung von über 30 Prozent tragen. „Großverbraucher müssen deutlich stärker als bisher an den Kosten der Energiewende beteiligt und private Haushalte dadurch entlastet werden“, fordert Stadler.

Die gestiegenen Strompreise müssten sich zudem in den Hartz IV-Regelsätzen widerspiegeln. „Der Zugang zu Strom ist eine Grundlage für gesellschaftliche Teilhabe. Wenn wir Preissteigerungen im Rahmen der Energiewende nicht vermeiden können, müssen selbstverständlich auch die Sozialleistungen angepasst werden“, begründet Stadler. Nur so könne man verhindern, dass Strom ein Luxusgut und eine Spaltung  der Gesellschaft riskiert werde.

„Das Abrufen von Einsparpotentialen beim Stromverbrauch ist ein wichtiger Schritt, um steigenden Ausgaben entgegen zu wirken“, betont Stadler. Hierfür würde eine unkompliziert zugängliche Beratung sowie die Unterstützung von einkommensschwachen Haushalten bei der Anschaffung von energieeffizienten Haushaltsgeräten benötigt. Für eine sozial gerechte Energiewende reichen diese Maßnahmen alleine jedoch nicht aus, erklärt Stadler weiter: „Bei der Verteilung der Kosten für die Energiewende müssen wir mehr Gerechtigkeit schaffen.“ Besonderen Handlungsbedarf sehe er bei der von Bundesregierung zuletzt wieder ausgeweiteten Befreiung der Wirtschaft von der EEG-Umlage. Diese müsse sich wieder auf wirklich energieintensive Branchen mit hohem Wettbewerbsdruck beschränken.

Die AWO hat sich in einer ausführlichen Stellungnahme zum Thema zur Initiative des Bundesumweltministers „Klimaschutz – Energieeffizienz zahlt sich aus“ geäußert.





Sozialer Arbeitsmarkt ermöglicht Arbeit statt Hartz IV

16 12 2012

Berlin, 14. Dezember 2012. „Wir wissen seit langem, dass viele Menschen, die Hartz-IV-Leistungen beziehen, absehbar keinen Job bekommen werden und die so genannte Aktivierung deswegen einfach ins Leere läuft“, erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler und ergänzt: „Genau deshalb unterstützen wir den heute im Bundesrat zur Beratung stehenden Antrag der SPD-Länder  zum Sozialen Arbeitsmarkt.“ Dieser würde sich für die Belange langzeitarbeitsloser Menschen einsetzen.

„Alle Menschen müssen die Möglichkeit haben, in das Arbeitsleben integriert zu werden und das ermöglicht ein Sozialer Arbeitsmarkt.  Die AWO unterstützt das Modell des Passiv-Aktiv-Transfers, wonach Geldleistungen, die bisher für die Unterstützung von arbeitslosen Menschen verwendet werden, stattdessen für die Finanzierung von Arbeitsplätzen genutzt werden. „Wir hoffen sehr, dass sich das Parlament von diesem erfolgsversprechenden Modell überzeugen lässt“, erklärt Stadler. Ein sozialer Arbeitsmarkt mit Instrumenten, die den arbeitslosen Menschen nach ihren Neigungen und Bedürfnissen entgegenkommen, sei dringend notwendig. Wenn nötig, müsse zudem sozialpädagogische Begleitung und Qualifizierung der Betroffenen gewährleistet sein.

Mehr als die Hälfte der Arbeitslosengeld-II-Bezieher ist durchgängig länger als zweieinhalb Jahre im Leistungsbezug. Rund 40 Prozent haben keinen Ausbildungsabschluss, ähnliches gilt für Menschen mit Behinderung oder schwerwiegenden gesundheitlichen Einschränkungen. Viele weisen gleichzeitig  mehrere Problemlagen auf, die eine Integration in Arbeit verhindern. „Für diese „schwervermittelbaren“ Menschen ist der Soziale Arbeitsmarkt die vielleicht letzte Chance, am Arbeitsleben teilzuhaben“, betont Stadler abschließend.

Die AWO beschloss auf ihrer Bundeskonferenz Ende November folgendes Konzept zur  „Öffentlich geförderten Beschäftigung“.





AWO kritisiert Sanktionsflut für Hartz-IV-Empfänger

21 11 2012

Berlin, 20. November 2012. „Das Sanktionssystem für Hartz-IV-Empfänger muss überarbeitet werden“, erklärte der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler angesichts der Tatsache, dass die Zahlen der Strafen für Hartz-IV-Empfänger seit 2009 um fast vierzig Prozent gestiegen sind. Stadler sieht das Ergebnis von Sanktionen kritisch: „Die Bestrafung führt selten zu der gewünschten Verhaltensänderung, dazu ist in erster Linie ein vertrauensvolles Verhältnis zwischen Arbeitssuchendem und Arbeitsvermittler wichtig.“

Es gebe keinerlei Belege dafür, dass Sanktionen positive Verhaltensweisen bei den Betroffenen bewirken, aber sehr viele Hinweise darauf, dass das Gegenteil der Fall sei. Negative Folgen könnten beispielsweise Probleme bei der Energieversorgung und fehlendes Geld für Medikamente sein. „Das Sanktionssystem muss verändert werden, da es eine Verhaltensänderung im positiven Sinne nachweislich verfehlt“, fordert Stadler. Die Betroffenen wären sehr häufig schlicht nicht in der Lage, die an sie gestellten Anforderungen, richtig einschätzen zu können.

Besonders junge Menschen könnten extrem schnell mit der Streichung der gesamten Leistungen sanktioniert werden. Diese Sanktionen belasten nicht nur die Jugendlichen erheblich, sondern auch deren Familien, die ja als Bedarfsgemeinschaft mit haften. Die betroffenen jungen Menschen würden durch die scharfen Sanktionen in die Isolation gedrängt. „Anstatt die jungen Menschen immer tiefer in die Misere zu drängen, müssen wir positiv mit ihnen arbeiten. Nur auf Leistungskürzungen zu setzen ist der falsche Weg“, betont der AWO Bundesvorsitzende abschließend.





Sozialer Arbeitsmarkt ermöglicht Arbeit statt Hartz IV

12 11 2012

Berlin. „Wir wissen seit langem, dass viele Menschen, die Hartz-IV-Leistungen beziehen, absehbar keinen Job bekommen werden und die so genannte Aktivierung deswegen einfach ins Leere läuft“, erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler und ergänzt: „Genau deshalb unterstützen wir die heute im Bundestag zur Beratung stehenden Anträge zum Sozialen Arbeitsmarkt.“ Diese würden sich für die Belange langzeitarbeitsloser Menschen einsetzen.

„Alle Menschen müssen die Möglichkeit haben, in das Arbeitsleben integriert zu werden und das ermöglicht ein Sozialer Arbeitsmarkt.  Die AWO unterstützt das Modell des Passiv-Aktiv-Transfers, wonach Geldleistungen, die bisher für die Unterstützung von arbeitslosen Menschen verwendet werden, stattdessen für die Finanzierung von Arbeitsplätzen genutzt werden. „Wir hoffen sehr, dass sich das Parlament von diesem erfolgsversprechenden Modell überzeugen lässt“, erklärt Stadler. Ein sozialer Arbeitsmarkt mit Instrumenten, die den arbeitslosen Menschen nach ihren Neigungen und Bedürfnissen entgegenkommen, sei dringend notwendig. Wenn nötig, müsse zudem sozialpädagogische Begleitung und Qualifizierung der Betroffenen gewährleistet sein.

Mehr als die Hälfte der Arbeitslosengeld-II-Bezieher ist durchgängig länger als zweieinhalb Jahre im Leistungsbezug. Rund 40 Prozent haben keinen Ausbildungsabschluss, ähnliches gilt für Menschen mit Behinderung oder schwerwiegenden gesundheitlichen Einschränkungen. Viele weisen gleichzeitig  mehrere Problemlagen auf, die eine Integration in Arbeit verhindern. „Für diese „schwervermittelbaren“ Menschen ist der Soziale Arbeitsmarkt die vielleicht letzte Chance, am Arbeitsleben teilzuhaben“, betont Stadler abschließend.





AWO begrüßt BVerfG-Urteil zu Leistungen für Flüchtlinge

18 07 2012
 
Berlin, 18. Juli 2012. „Dies ist ein wichtiger Schritt für ein menschenwürdiges Leben von Flüchtlingen in Deutschland“, begrüßt AWO Vorstandsmitglied Brigitte Döcker das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, nachdem die bisherigen Leistungen für Flüchtlinge menschenunwürdig seien und ab sofort ungefähr auf das Niveau von Hartz IV erhöht werden müssten. „Es ist sehr schade, dass erst das Gericht die Regierung zum Handeln zwingen muss“, kritisiert Döcker den bisherigen Umgang mit Flüchtlingen.
Bereits seit Jahren kritisiert die AWO die Ungleichbehandlung von Flüchtlingen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Flüchtlinge erhalten derzeit nur rund 60 Prozent der Hartz-IV-Sätze als Regelleistungen. „Davon kann man kein menschenwürdiges Leben führen“, betont Döcker und ergänzt: „Im nächsten Schritt liegt es nun am Gesetzgeber, das Asylbewerberleistungsgesetz abzuschaffen und den Zugang zum allgemeinen Grundsicherungssystem zu gewähren.“

Das Asylbewerberleistungsgesetz sei vor allem geprägt von der überholten Vorstellung, Zuwanderung durch Abschreckung verhindern zu können. „Flüchtlinge verlassen ihre Heimat, weil sie dort verfolgt, misshandelt oder gefoltert werden“, erklärt Döcker. Der Gesetzgeber müsse daher gewährleisten, dass Flüchtlinge in Deutschland Schutz finden und ihnen Grundrechte gewährt würden. „Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem heutigen Urteil ein eindeutiges Zeichen für die menschenrechtliche Gestaltung der Sozialpolitik gesetzt“, zeigt sich Döcker abschließend hoch erfreut.