Kita-Konferenz –Qualität geht nicht ohne Träger

6 11 2014

Berlin, 06. November 2014. „Wir erwarten von dem heutigen Treffen das Signal, dass sich Bund und Länder auf ein gemeinsames Verfahren zur substantiellen Verbesserung der Qualität in Kitas verständigen“, kommentiert der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler das heute stattfindende Treffen zum Thema Betreuungsqualität in Kitas, kritisiert aber dennoch: „Es ist enttäuschend, dass die Kita-Träger nicht an den Gesprächen beteiligt werden. Wir sind diejenigen, die jeden Tag die Qualität der Betreuung umsetzen und sicherstellen. Deshalb erwarten wir ein geregeltes Verfahren, an dem alle am Geschehen Beteiligte involviert werden. Sonst steht zu befürchten, dass die Qualitätsdebatte zu einem Geschachere von Bund und Ländern um Finanzen verkommt.“
Nachdem die vergangenen Jahre geprägt waren durch den quantitativen Ausbau der Betreuungsangebote für Kinder unter drei Jahren, treffen sich heute die zuständigen Ministerinnen und Minister von Bund und Ländern, um über die qualitativen Herausforderungen zu sprechen. Die AWO hat, gemeinsam mit Caritas und GEW in der vergangenen Woche Eckpunkte für ein Bundesqualitätsgesetz vorgelegt, denn Ziel muss es sein, bundeseinheitliche Regelungen der zentralen Merkmale wie dem Fachkraft-Kind-Schlüssel, der mittelbaren pädagogischen Arbeitszeit, der Leitungsfreistellung, der Qualifikation des Personals und der Fachberatung zu definieren. „Ein Bundesqualitätsgesetz ist nun überfällig. Wir appellieren an die Länder, dies zu unterstützen. Nur wenn wir alle gemeinsam an einem Strang ziehen, bekommen alle Kinder, unabhängig von der Kassenlage ihrer Kommune eine qualitativ gute Betreuung“, erklärt der AWO Bundesvorsitzende.





Kein Befreiungsschlag: Kabinettsbeschluss zum Kita-Ausbau

20 08 2014

Berlin, 20. August 2014. „Der heutige Kabinettsbeschluss zum Kita-Ausbau weist in die richtige Richtung und bleibt dennoch unzureichend, was das Finanzvolumen und das Tempo betrifft“, so der Vorstandsvorsitzende der Arbeiterwohlfahrt Wolfgang Stadler. Hintergrund ist das heute vom Bundeskabinett beschlossene „Gesetz zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen ab 2015 und zum quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung“.

„Mit den neuen 550 Millionen Euro an zusätzlichen Mitteln kann nicht einmal der wachsende quantitative Betreuungsbedarf realisiert werden“, stellt Stadler fest. Das verdeutlichen Zahlen: Die Bundesregierung geht von einem Betreuungsbedarf von 41,7 Prozent für Kinder unter drei Jahren aus. Allerdings sind derzeit nur 39 Prozent durch ausreichende Finanzmittel unterfüttert, was schon bei der Anzahl der Plätze auf ein Manko hinweist. Allein die quantitative Lücke ist nicht durch die neuen 550 Millionen zu deckeln. Ganz zu schweigen von den versprochenen qualitativen Verbesserungen oder gar einem Ausbau von Ganztagsangeboten.

„Diese tröpfchenweisen Verbesserungen verkennen, dass bereits heute der Bedarf an guten, qualitativ abgesicherten Kita-Betreuungsplätzen groß ist“, führt Stadler aus. Jüngst hatte die Bertelsmann Stiftung allein für die Verbesserung des Fachkraft-Kind-Schlüssels jährlich 5 Milliarden Euro an Mehrausgaben veranschlagt. Dabei darf man sich von den Summen nicht abschrecken lassen, denn es handelt sich um reine Bruttokosten. Das heißt, dass durch zusätzliche Beschäftigte beispielweise Steuern und Sozialabgaben in einem erheblichen Maß an den Bund zurückfließen.

„Dass es aus pädagogischer Sicht dringend notwendig ist, die Rahmenbedingungen zu verbessern und zu vereinheitlichen, ist unter Fachleuten unstrittig. Was fehlt ist der politische Mut nun auch folgerichtig ein bundeseinheitliches Qualitätsgesetz für Kita-Einrichtungen und die Kindertagespflege auf den Weg zu bringen. Dieser Schritt wurde auch heute verpasst“, schließt der Vorstandsvorsitzende ab.





Lage der U 3 Kinderbetreuung hat sich nicht entspannt

16 07 2014

Berlin, 16. Juli 2014. „Die heute veröffentlichten Zahlen des Statistischen Bundesamtes zur U 3 Kindertagesbetreuung zeigen, dass die Entwarnung zu früh kam. Denn in der Tat ist die Nachfrage nach Betreuung mit über 650 000 Kindern enorm und steigt weiter an. Das macht einen Blick auf das Betreuungsangebot umso drängender“, so der AWO Vorstandsvorsitzende Wolfgang Stadler.

Erstaunlich ist, dass noch vor einem Jahr die damalige Bundesregierung nach einer Abfrage der Länder verkündet hatte, es stünden mehr als 800 000 Betreuungsplätze zur Verfügung. Damit sei der angenommene Betreuungsbedarf von 39 Prozent gedeckt, hieß es. „Es ist nun durchaus problematisch, dass der Zuwachs an Betreuungsangeboten offensichtlich in einigen Bundesländern bei weitem nicht so hoch ausgefallen ist, wie es noch 2013 angenommen wurde. Vor allem ist der Betreuungsbedarf mit 41,7 Prozent deutlich höher als erwartet. Zweifellos ist der bisherige Ausbau an Betreuungsplätzen durchaus ein Erfolg, aber es gelingt noch nicht für jedes Kind, das ein Betreuungsplatz braucht, auch einen solchen Platz zur Verfügung zu stellen. Das spiegelt sich in den vom Deutschen Jugend Institut ermittelten Bedarfszahlen wieder“, unterstreicht Stadler.

Die AWO begrüßt, dass die jetzige Bundesregierung diese Zahl ‑ die bereits seit einiger Zeit in Fachkreisen kursiert ‑ nun offiziell bestätigt hat. Umso unverständlicher ist jedoch, dass bei der jüngsten Verteilung der sechs Milliarden für Kitas, Schulen und Hochschulen gerade der Kita Bereich zu kurz gekommen ist. „Hier wurde die Chance verpasst, dass der Bund den Kommunen und Ländern zur finanziellen Entlastung zur Seite steht“, erklärt Stadler. Tatsächlich fließen nur 550 Millionen Euro in den Bereich frühkindlicher Bildung, Betreuung und Erziehung. „Es ist auch die heutige Zahl von 662 000 Kindern in der U 3 Kindertagesbetreuung, die verdeutlichen sollte, dass endlich etwas für diesen Bereich getan werden muss. Und dabei sprechen wir hier nicht einmal von der Finanzierung der Qualität der Kinderbetreuung, sondern lediglich von der Quantität der Betreuungsplätze“, schließt der Vorstandsvorsitzende ab.





Enttäuschend: Nur 1 Milliarde für Kitas

28 05 2014

Berlin, 27.Mai 2014. „Es ist nicht zu akzeptieren, wie die Regierung ohnehin schon dürftige Vereinbarungen im Bereich der Kitas und Krippen nun noch weiter unterbietet“, erklärt der AWO Vorstandsvorsitzende Wolfgang Stadler. Nach einem halben Jahr Schieben und Zerren haben sich heute die Regierungsparteien auf die Verteilung der 6 Milliarden für Kitas, Schulen und Hochschulen verständigt. Das war bereits im Koalitionsvertrag als „prioritäre Maßnahme“ in der Legislaturperiode vorgesehen. „Man hätte das Geld paritätisch unter den drei Bereichen aufteilen können. Dass nun nur 1 Milliarde an den chronisch unter- und fehlfinanzierten Bereich der Kitas geht, ist völlig unverständlich“, hebt Stadler hervor. Noch vergangenen Freitag hatte die Jugend- und Familienministerkonferenz die gleichmäßige Aufteilung der Mittel auf die drei Bereiche gefordert. „Aufgrund des Drucks, die Kitas im Zuge des Gesetzesanspruchs auf Betreuung ab dem vollendeten ersten Lebensjahr auszubauen, hat sich die Lage der Kitas weiter verschärft. Nun wäre es an der Zeit für Entlastungen zu sorgen. Diese Chance ist mit der heutigen Aufteilung jedoch verpasst“, zeigt sich der Vorstandsvorsitzende unzufrieden.

 „Die Koalition hatte versprochen diesem Umstand Rechnung zu tragen und neben dem quantitativen auch den qualitativen Betreuungsausbau voranzutreiben. Hierfür wären 2 Milliarden Euro ein guter Anfang gewesen“, betont Stadler. Die jetzt getroffene Entscheidung die Kitas mit nur 1 Milliarde zu unterstützen, findet die AWO inakzeptabel. Die AWO zeigt zudem an, dass mit dem geplanten Elterngeldplus ein zusätzlicher Förderungsbedarf für Kinder entstehen wird, die das erste Lebensjahr noch nicht vollendet haben. „Die Lage ist angespannt, denn zum jetzigen Zeitpunkt fehlt die Betreuungsinfrastruktur sowohl quantitativ als auch qualitativ“, so Stadler.

Wir brauchen jetzt sofort eine Verständigung von Bund, Ländern, Kommunen und freien Trägern darüber, wie die Qualität in Kitas verbessert werden kann. Der Bund ist nun dringend aufgefordert zu Gesprächen einzuladen“, appelliert Stadler. Für die AWO ist klar: Der Bund wird sich dauerhaft an den Betriebskosten beteiligen müssen. Die Regierung unterschlägt zudem, dass sich die bisherigen Mittel des Sondervermögens auf eine rechnerische Betreuungsquote von 39 Prozent bei den unter Dreijährigen bezieht. „Und das obwohl bereits am Ende des vergangenen Jahres Zahlen des Deutschen Jugendinstituts bekannt geworden sind, die eine Betreuungsquote von 43,5 Prozent errechnet haben. Hier liegt alleine der notwendige Finanzierungsanteil des Bundes bei deutlich über 1 Milliarde Euro. Und dann hätten wir noch nicht über die Verbesserung der Qualität gesprochen. Für die bleibt dann nichts. Das ist eine Absage an die Zukunft“, schließt Stadler ab.





2 Milliarden für Kitas sind unerlässlich

22 05 2014

Berlin, 22. Mai 2014. „Von den geplanten sechs Milliarden des Bundes für Hochschulen, Schulen und Kindertagesstätten müssen dringend zwei Milliarden für den Ausbau der Qualität in der Kita-Betreuung verwendet werden. Deshalb ist der heute eingereichte Antrag von drei Bundesländern bei der Jugend- und Familienministerkonferenz absolut richtig“, erklärt der AWO Vorstandsvorsitzende Wolfgang Stadler. Die Arbeiterwohlfahrt fordert schon lange, dass nach dem Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz in der Kindertagesstätte schnellstmöglich gesetzlich die Qualität in den Einrichtungen festgeschrieben werden muss.

„Es ist nur folgerichtig, dass nach dem quantitativen Betreuungsausbau jetzt verstärkt in die Qualität der Angebote investiert wird. Zu unterschiedlich und zu weit entfernt von pädagogischen Empfehlungen stellen sich derzeit die strukturellen Rahmenbedingungen in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege dar“, unterstreicht Stadler. Für die Arbeiterwohlfahrt ist es entscheidend, dass die im Koalitionsvertrag der Regierung festgeschriebenen Mittel aus dem Bundeshaushalt paritätisch unter den Ressorts aufgeteilt werden. Zudem haben gerade in der jüngsten Zeit Studien den Zusammenhang zwischen Kindergesundheit und pädagogischer Qualität aufgezeigt. Klar festgeschriebene Betreuungsschlüssel und verbesserte Rahmenbedingungen helfen auch den Beschäftigten. Nur so ist eine geringere gesundheitliche Belastung des pädagogischen Personals zu sichern. „Wer den dringenden Handlungsbedarf in dem Bereich der Kindertagesstätten nicht anerkennt, der hat das Kindeswohl nicht im Blick. Die Bundesrepublik sollte vorwärtsgewandt für die Gesellschaft von morgen sorgen“, schließt der Vorstandsvorsitzende ab.





AWO fordert ungerechte und unterfinanzierte Kita-Finanzierung grundlegend zu ändern

24 10 2013

Berlin, 24. Oktober 2013. „Das heutige System der Kita-Finanzierung ist ungerecht, unterfinanziert und nicht mehr zeitgemäß. Es stammt aus einer Zeit, in der in Westdeutschland Kita-Betreuung eher die Ausnahme als die Regel war“, erklärt der  AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler anlässlich der heutigen Pressekonferenz der Arbeiterwohlfahrt zum Thema „Ungerechte Kita-Finanzierung – Mehr Verantwortung für den Bund“ und ergänzt: „Die finanzielle Unterstützung einer Kita und damit auch die Qualität der Kinderbetreuung darf aber nicht von der Finanzkraft bzw. der Prioritätensetzung einer Kommune abhängen.“ „Die bisherige Kita-Finanzierung muss geändert und die Kommunen dadurch entlastet werden“, betont auch Prof. Stefan Sell, der im Rahmen der heutigen Pressekonferenz ein neues Modell zur Kita-Finanzierung vorstellte.

Heute werden immer jüngere Kinder für immer längere Zeit in die Verantwortung von Kitas und Tageseltern gegeben. Hierin liegt eine große Chance, einen positiven Einfluss auf die Entwicklung der Kinder in Sachen Sprachförderung, Bildung, Mobilität und vor allem auch bezüglich ihrer Sozialkompetenz zu nehmen. Die Qualität der Betreuung wird damit immer bedeutender. „Die Einführung des Rechtsanspruches auf einen Betreuungsplatz führte dazu, dass sich die meisten Kommunen auf den quantitativen Ausbau, nicht aber auf die Betreuungsqualität konzentriert haben“, gibt Stadler zu Bedenken. Im Ergebnis führte dies zu komplett unterschiedlichen  Betreuungsverhältnissen in den einzelnen Bundesländern. Selbst in zwei Nachbarorten desselben Bundeslandes können unterschiedliche Bedingungen herrschen. Dazu kommt der nicht unerhebliche Punkt, dass Eltern bundesweit mit völlig unterschiedlichen Gebührenordnungen konfrontiert werden.

„Diese Unterschiede sind das Ergebnis der massiven Fehl- und Unterfinanzierung des frühkindlichen Bildungs- und Betreuungssystems“, stellt Prof. Sell klar und fordert: „Wir brauchen ein neues Finanzierungssystem, dass den Bund und die Sozialversicherungen stärker in die Regelfinanzierung einbindet. Gleichzeitig muss sichergestellt werden, dass die Mittel für die Kinderbetreuung zukünftig zweckgebunden werden.“

Die AWO und Prof. Sell fordern eine vom Wohnort unabhängige Sicherstellung von qualitativ guter Kinderbetreuung. Des Weiteren wird vom zukünftigen Bundesministerium ein Aktionsplan gefordert, der den stark angestiegenen und noch weiter ansteigenden Bedarf an pädagogischen Fachkräften sicherstellt. Der  AWO Bundesvorsitzende fordert zudem, dass die zukünftige Bundesregierung: „schnellstmöglich einen Qualitätsgipfel einberuft. Hierbei sind neben den Ländern auch die kommunalen Spitzenverbände und die Verbände der freien Wohlfahrtspflege zu beteiligen, die gut zwei Drittel aller Betreuungsplätze anbieten. Am Ende eines solchen Dialogs muss ein Qualitätsgesetz oder ein Abkommen  stehen, womit die Qualität der Betreuungsangebote sichergestellt wird.“

Weitere Informationen zu den AWO Forderungen und dem Modell von Prof. Stefan Sell bekommen Sie hier.





Betreuungsausbau – Der Weg zum Erfolg ist noch lang

19 09 2013

Berlin, 18. September 2013. „Der Ausbau ist ein Erfolg, der aber vielerorts auf Kosten der Qualität geht. Viele  neu geschaffene Plätze liegen zum Teil erheblich unter den pädagogisch geforderten Standards“, kritisiert der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler anlässlich der heute sowohl vom Statistischen Bundesamt als auch vom Bundesfamilienministerium vorgelegten Zahlen zur Betreuung von unter Dreijährigen. Zudem zeigten die reinen Platzzahlen des Bundesministeriums nicht, ob die Plätze dort entstanden sind, wo sie tatsächlich gebraucht werden und vor allem, ob sie zum Beispiel den zeitlichen Bedürfnissen der Eltern und Kinder entsprechen. Grundsätzlich begrüßt die AWO aber den Vorschlag der Bundesministerin für bundesweit geltende Kita-Qualitätsstandards. „Ein Qualitätsgesetz ist längst überfällig und hätte zeitgleich mit dem Rechtsanspruch in Kraft hätte treten müssen. Nur damit kann sichergestellt werden, dass alle Kinder eine gute Betreuung erhalten“, betont Stadler.

Ein weiterer kritischer Aspekt in Sachen Kita-Ausbau besteht in der Frage: Kita oder Tagesmutter. Hier herrsche bei vielen Eltern Unsicherheit inwieweit sie sich die Betreuungsform für ihr Kind aussuchen können. Das Oberverwaltungsgericht NRW hat jüngst entschieden, dass Eltern mit Kita-Wunsch an eine Tagespflegeperson verwiesen werden können, obwohl diese häufig mit viel höheren Kosten verbunden ist. „Der Gesetzgeber muss ganz klar dafür sorgen, dass Eltern nicht mit zusätzlichen Kosten belastet werden dürfen und aufgrund dessen lieber ganz auf einen Betreuungsplatz verzichten“, betont Stadler. Zudem seien solche Zuweisungen, die gegen den ausdrücklichen Willen und die vorhandenen Bedürfnisse geschehen, nicht im Interesse des Kindes. Auch wenn die Kindertagespflege mit ihren qualifizierten Tagesmüttern und -vätern kein Betreuungsangebot zweiter Klasse ist, sollten hier das zuständige Jugendamt und die betroffenen Eltern im Interesse des Kindes versuchen, eine passende Lösung zu finden. Dabei dürfe nicht ignoriert werden, dass im Bereich der Kindertagespflege noch ein großer Regelungsbedarf besteht, vor allem so lange es auch hier keine  bundeseinheitlichen Qualitätsstandards gibt.

Für die AWO ist klar: Der Bund muss dauerhaft einen Großteil der  Betriebs- und Personalkosten übernehmen Nur so kann sichergestellt werden, dass alle Kinder, unabhängig von ihrem Wohnort, die Chance auf eine qualitativ gute Kita-Betreuung haben. „Unser Anspruch und unser Ziel muss es sein, die Entwicklung jedes Kindes bestmöglich begleiten und fördern zu können und den Eltern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ermöglichen“, erklärt der AWO Bundesvorsitzende  abschließend.





AWO äußert sich differenziert zum Beschluss des Oberverwaltungsgerichts NRW, wonach Eltern im Rahmen der U3-Betreuung auch auf eine Tagesmutter verwiesen werden können

19 08 2013

Berlin. „Grundsätzlich besteht für die Eltern ein Wunsch- und Wahlrecht – Kita oder Kindertagespflege. Dieses Wahlrecht wir durch den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Nordrhein-Westfalen eingeschränkt“, äußert sich der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler auf den Beschlusses des OVGs vom 14.08.2013. „Wir sehen es daher sehr kritisch, dass der Rechtsanspruch auf U3-Betreuung auch mit einem freien Platz bei einer Tagesmutter erfüllt werden kann, wenn der kindgerechte und von den Eltern angemeldete Bedarf ein anderer ist.“

Der 12. Senat des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen bestätigte in einem Eil-Urteil (Beschl. v. 14.08.2013, Az. 12 B 793/13), dass Eltern auf der Suche nach einem Betreuungsplatz für ihre ein- oder zweijährigen Kinder auf eine Tagesmutter verwiesen werden dürfen, also nicht unbedingt einen Anspruch auf einen Kita-Platz haben.

„Die Kindertagespflege mit ihren qualifizierten Tagesmüttern und -vätern ist kein Betreuungsangebot zweiter Klasse“, betont Stadler. Beide Betreuungsformen für Kinder unter drei Jahren seien grundsätzlich als gleichwertig anzusehen, dennoch bestehe im Bereich der Kindertagespflege noch ein großer Nachbesserungsbedarf. Es bedürfe bundeseinheitlicher Qualitätsstandards in den Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege.

Daher fordert die AWO, dass Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege als gleichrangige Angebote in ein integriertes, familienfreundliches Gesamtkonzept der Kinderbetreuungsmöglichkeiten vor Ort eingebunden werden müssen. Kindertageseinrichtungen und die unterschiedlichen Formen der Kindertagespflege müssen als eigenständige, aber vernetzte Angebote weiterentwickelt werden. Weiter fordert die AWO für die Angebotsformen der Kindertagespflege verbindliche, bundeseinheitliche Standards für die Förderung von Kindern. Die Qualifikation der Tagespflegepersonen ist an der Aufgabe zu orientieren und die derzeit fachlich anerkannte Qualifizierung mit einem Umfang von 160 Unterrichtseinheiten (nach dem Curriculum des DJI) sukzessive zu erweitern und damit die Professionalisierung und Verberuflichung des Arbeitsfeldes voranzubringen.

„Die Kindertagespflege ist ein anspruchs- und verantwortungsvoller Beruf für den eine  leistungsorientierte Vergütung benötigt wird“, fordert Stadler. Diese Vergütung müsse mit einer grundsätzlich verbesserten Finanzierung des Systems Kindertagespflege einhergehen. „Es müssen die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass langfristig die Kindertagespflege mit der Kita auf einer Stufe steht. Die Kindertagespflege darf nicht als Lückenbüßer für zu wenige Kita-Plätze herhalten“, erklärt Stadler.

„Kinder haben unterschiedliche Bedürfnisse und die Entscheidung, was für das Kind am besten ist, liegt bei den Eltern. Kinder, die für eine Kindertagespflege angemeldet werden, sollten auch in die Kindertagespflege kommen. Anders herum sollten aber auch Kinder, die für einen Kita-Platz angemeldet werden, einen Kita-Platz erhalten“, so Stadler weiter. Selbstverständlich müssten auch regionale Besonderheiten berücksichtigt werden. In einer Großstadt wie Köln sollte jedoch eine Jugendhilfeplanung möglich sein, die zu einer passgenauen Vermittlung führt.

In einem Rechtsstreit um wohnortnahe Kleinkinder-Betreuung hatte die Stadt Köln gegen den Beschluss des Kölner Verwaltungsgericht (VG) Beschwerde eingelegt, mit dem die Stadt verpflichtet worden war, dem Wunsch der Antragssteller nachzukommen und einen Kita-Platz nahe der elterlichen Wohnung anzubieten. 5,8 Kilometer Entfernung von der Wohnung bis zu Kita sei zu weit. Alternativ ein Platz bei einer Tagesmutter ließ das VG nicht gelten. In höherer Instanz hat die Stadt Köln nun Recht bekommen. Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen entschied am Mittwoch, dass Eltern für die Betreuung eines unter drei Jahre alten Kindes auf eine Tagesmutter verwiesen werden können.





Kita-Rechtsanspruch – Alle Kinder verdienen guten Betreuungsplatz

30 07 2013

Berlin, 30. Juli 2013. Die Arbeiterwohlfahrt (AWO) beglückwünscht alle Kinder und deren Eltern, die mit Beginn des am 01. August in Kraft tretenden Rechtsanspruches auf Kinderbetreuung einen ihren Bedürfnissen entsprechenden Kita-Platz gefunden haben. „Eine qualitativ gute Kinderbetreuung, darf kein Sechser im Lotto sein, sondern muss zum Normalzustand werden“, erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler. Alle Eltern, die bisher noch keinen geeigneten Platz gefunden haben, ermutigt Stadler, am Ball zu bleiben und sich nicht  mit dem Betreuungsgeld abspeisen zu lassen.

Kinder haben nicht nur ein Recht auf einen Betreuungsplatz, sondern auch ein Recht auf einen qualitativ guten Betreuungsplatz.  Hier sieht Stadler die Politik in der Pflicht: „Im Sinne von Chancengerechtigkeit muss der Bund dauerhaft einen Großteil der Kita-Kosten übernehmen. Nur so kann er dafür sorgen, dass alle Kinder unabhängig von ihrem Wohnort die gleichen Betreuungsmöglichkeiten erhalten. Jeder Euro, der in die frühe Förderung der Kinder investiert wird, zahlt sich später aus.“ Eine frühzeitige Betreuung sei beispielsweise insbesondere für den Spracherwerb wichtig.

Mittlerweile wird der in einigen Regionen schon jetzt akute Erziehermangel zur größten Herausforderung für den Kita-Ausbau. „Die Erzieher-Ausbildung darf jetzt aber nicht durch politischen Aktionismus aufgeweicht werden“, betont Stadler und ergänzt: „Schnelle und billige Lösungen sind das grundsätzlich falsche Signal und können nicht die Fehler jahrzehntelanger falscher Ausbildungspolitik wieder gut machen.“ Der Attraktivität des Berufes schade der vielerorts stattfindende Qualitätsabbau, der häufig durch Gruppenvergrößerungen realisiert wird. Schon ein zusätzliches Kind pro Gruppe erhöht die Arbeitsbelastung enorm. Langfristig helfe nur eine finanzielle Besserstellung der Erzieher. „Der öffentlichen Hand muss diese verantwortungsvolle und anspruchsvolle Tätigkeit mehr wert sein“, erklärt der AWO Bundesvorsitzende abschließend.





Rechtsanspruch ist mehr als Quotenerfüllung

11 07 2013

Berlin, 11. Juli 2013. „Der Rechtsanspruch wird erst dann eingehalten, wenn jedes Kind ab dem vollendeten ersten Lebensjahr einen Kita-Platz erhält und nicht weil eine Quote erfüllt zu sein scheint“, kommentiert der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler die heute bekanntgegebenen Zahlen des Statistischen Bundesamtes und des Bundesfamilienministeriums zum Kita-Ausbau nach denen im Laufe des kommenden Kita-Jahres 2013/14 knapp über 813.000 Betreuungsplätze für ein- und zweijährige Kinder geschaffen werden. Das wären mehr als 30.000 Plätze mehr als die ursprünglich veranschlagten 780.000. „Auch wenn hier Länder und Gemeinden einen Kraftakt vollbracht haben, den es zu würdigen gilt, ist es alarmierend das es ausnahmslos um quantitative Ausbauzahlen geht. Viel wichtiger ist aber die Qualität der Betreuungsplätze. Nach einer Befragung* unter AWO Kitas leidet diese enorm unter der Umsetzung des Rechtsanspruches. Ein schlechter Kita-Platz ist keinesfalls besser als gar keiner“, stellt Stadler klar.

Seit der Einführung des Rechtsanspruches im Jahr 2008 haben die Verantwortlichen drei grundlegende Faktoren aus den Augen verloren: Die Qualität der Betreuung, das Vorhandensein genügender Fachkräfte und eine ausreichende Finanzierung. Vielerorts stünden Eltern vor der Situation sich entweder mit geringer Betreuungsqualität oder mangelnden Platzkapazitäten abfinden zu müssen. „Die AWO als Trägerin von über 2.300 Kitas wehrt sich gegen Angriffe auf die Betreuungsqualität, die vor allem zu Lasten der Kleinsten gehen. Qualitätsstandards dürfen nicht aufgegeben und am Fachkräfteprinzip muss festgehalten werden“, appelliert Stadler an alle Verantwortlichen.

Die Kommunen haben durchaus zu Recht, immer wieder darauf hingewiesen, dass sie am Ende des Tages mit der Kita-Finanzierung alleine dastünden. Einziger Ausweg sei deshalb, dass der Bund einen Großteil der  Betriebs- und Personalkosten übernimmt. Nur so könne sichergestellt werden, dass alle Kinder, unabhängig von ihrem Wohnort, die Chance auf eine qualitativ gute Kita-Betreuung haben. „Der Rechtsanspruch darf nicht um jeden Preis durchgesetzt werden, d.h. wenn die Betreuungsqualität derart leidet, dass Kinder in ihrer Entwicklung Schaden nehmen könnten, müssen Konsequenzen gezogen werden“, betont der AWO Bundesvorsitzende.

Deshalb fordert die AWO:

  • Bundeseinheitliche (Mindest-)Standards aufgrund pädagogischer (!) Vorgaben
  • Mehr Geld ins System: Kitas sind unter- und fehlfinanziert, die Kommunen müssen entlastet, Bund und Sozialversicherungssysteme dagegen belastet werden.
  • Eine genau Bedarfsanalyse bzw. eine Bedarfsplanung erstellen: Unklar ist, wie viele Plätze und wie viele Fachkräfte gebraucht werden.
  • Kindertagespflege darf nicht zum billigen Ersatz werden, sondern ein  gleichwertiges Angebot.
  • Fachkräftemangel beheben: Steigenden Belastungen der Fachkräfte führen bereits jetzt zu steigenden Krankenquoten.
  • Die Aufsichtführenden Behörden müssen die Qualität der Kinderbetreuung sicherstellen.

 

*Die AWO befragte Kita-Träger, die für über 1.000 Kitas verantwortlich sind, ob und in wie weit sich die Qualität der Betreuung verschlechtert habe. Zu den Ergebnissen.