10 Jahre Dublin II Verordnung – 10 Jahre unmenschliche Behandlung von Asylsuchenden in Europa

19 02 2013

„Das Dublin Verfahren, ursprünglich eingeführt, um die Mitgliedstaaten zur Verantwortung zu ziehen und den Asylsuchenden ein gerechtes Verfahren zu garantieren, ist gescheitert“, kommentiert AWO Vorstandsmitglied Brigitte Döcker die Veröffentlichung einer Studie anlässlich des 10jährigen Jubiläums der Dublin II Verordnung am heutigen 18. Februar 2013. „Die europäischen Grenzstaaten wie Griechenland, Malta  und Italien nehmen naturgemäß einen Großteil aller Asylsuchenden auf, haben es aber nicht annähernd geschafft, ein faires Verfahren für alle Schutzsuchenden  zu implementieren, bzw. den Zugang zu solchen gerechten Verfahren abzusichern“.

Die Bedürfnisse von Flüchtlingen nach Aufnahme in bestimmten europäischen Ländern – sei es, weil dort Familienangehörige wohnen oder andere  traditionelle oder herkunftsbedingte Verbindungen bestehen, werden in der Realität meist nicht beachtet. Es kommt immer wieder zu Trennungen von Familienmitgliedern. Minderjährige Kinder sind hier in Deutschland im Asylverfahren und deren Mütter sitzen in Griechenland fest.

„So lange wie die Lebens- und Verfahrensumstände der Asylsuchenden in Europa so unterschiedlich sind, darf man niemanden zum Verbleib in Griechenland oder in den leer stehenden besetzten Häusern italienischer Großstädte zwingen. Ein modernes Europa sollte die Flüchtlinge als  Chance begreifen und ihre Integration vorantreiben“, so Brigitte Döcker. „Die in Kürze zu verabschiedende DUBLIN III Verordnung wird das grundsätzliche Problem nicht lösen, denn es ist unwahrscheinlich, dass die Mitgliedstaaten  in absehbarer Zeit auch nur annähernd gleiche, menschenwürdige Verhältnisse in der Aufnahme der Flüchtlinge oder den Standards der Verfahren entwickeln werden“.

Die Dublin II Verordnung, die am 18. Februar 2013 zehn Jahre alt wird, regelt die Zuständigkeit der europäischen Mitgliedsstaaten für die Durchführung eines Asylverfahrens. Wenn ein Asylbewerber nach Europa einreist, ist danach grundsätzlich der Staat, der zuerst betreten wird oder der die  Einreise erlaubt hat, für die Durchführung von Asylverfahren zuständig. Anlässlich dieses Jubiläums veröffentlichten das Forum Réfugiés-Cosi, ECRE, Hungarian Helsinki Committee und deren nationale Partner eine vergleichende Studie darüber, wie die Dublin II Verordnung von den verschiedenen Staaten umgesetzt wird.

Quelle: AWO Bundesverband 


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