AWO begrüßt Steuerfreiheit für Bundesfreiwilligendienst

25 05 2012

Berlin. „Das ist das richtige Signal an die vielen Menschen, die sich in unserer Gesellschaft freiwillig engagieren“ begrüßt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler die gestern vom Bundeskabinett beschlossene Steuerfreiheit für das Taschengeld der Bundesfreiwilligen. Das Ergebnis ist sicherlich auch ein Sieg der Verbände, denn im März wurden Pläne zur Besteuerung des Bundesfreiwilligendienstes bekannt, gegen die sich vor allem die AWO massiv gewehrt hat. „Auch wenn eine Besteuerung nur wenige Freiwillige treffen würde, geht es hier doch um das positive Image dieses so wichtigen Dienstes“, betont Stadler.

Für die Träger von Einrichtungen ist es zudem wichtig zu sehen, dass das Bundesfamilienministerium ein verlässlicher Partner ist. Es hatte zu Beginn der Einführung des Bundefreiwilligendienstes Freiwillige mit dem Versprechen einer steuerfreien Aufwandsentschädigung geworben. Allerdings bleiben zusätzliche Leistungen  für Unterkunft und Verpflegung weiterhin steuerpflichtig. „Freiwilliges Engagement bedeutet, sich für andere Menschen in unserer Gesellschaft einzusetzen, dieser soziale Dienst kann gar nicht hoch genug bewertet werden und darf somit kein Instrument für Steuereinnahmen sein“, betont der AWO Bundesvorsitzende. Bundesfreiwillige erhalten bis zu 330 Euro, wenn sie sich im zeitlichen Umfang einer Vollzeittätigkeit engagieren.


Aktionen

Information