Gemeinnützigkeitsentbürokratisierung – Förderung Bürgerschaftlichen Engagement wird damit nicht erreicht

1 02 2013

Berlin, 01. Februar 2013. „Zur ernsthaften Förderung bürgerschaftlichen Engagements nützen die heute beschlossenen Gesetze wenig“, erklärt der AWO Bundesvorsitzende anlässlich der heutigen Bundestags-Beschlüsse zum Gesetz zur Gemeinnützigkeitsentbürokratisierung und zur Förderung ehrenamtlicher Tätigkeiten im Verein. „Viele bürokratische Hemmnisse  bleiben weiterhin bestehen“, kritisiert Stadler die unzureichenden Gesetzesregelungen und ergänzt: „Die Erhöhung der Übungsleiterpauschale nutzt nur wohlhabenden Vereinen.“

Ehrenamtliches Engagement beruhe auf Freiwilligkeit und benötige gute Rahmenbedingungen durch Anleitung und Begleitung, rechtliche Absicherung und Anerkennungskultur. „Wie der Gesetzesbegründung  zu entnehmen ist, versteht die Bundesregierung Engagement als „Lückenbüßer“ für sozialstaatliche Aufgaben“, kritisiert Stadler und stellt fest: „Es fehlt eine vernünftige Engagementpolitik.“ So greife das Gesetz im Wesentlichen nur die aktuelle zivil- und steuerrechtliche Rechtsprechung auf, komme aber beispielsweise  dem Handlungsbedarf zur E-Bilanz und zum zentralen Meldeverfahren für Spenden nicht nach. Auch greife das beschlossene Gesetz zur Förderung ehrenamtlicher Tätigkeiten im Verein zu kurz, da es die  Förderung des Ehrenamts allein auf Haftungsfragen reduziere. Die  Beschränkung der Haftung sei aber sinnvoll.

„Die beschlossene Erhöhung der Übungsleiterpauschale, hat mit der Förderung von bürgerschaftlichem Engagement nicht viel zu tun, denn viele Vereine sind finanziell überhaupt nicht in der Lage, eine höhere Aufwandspauschale  zu bezahlen“, kritisiert der AWO Bundesvorsitzende. Damit schlagen sich die Vorteile der Neuregelung nur in Bereichen mit ausreichender Finanzierung durch öffentliche Förderung oder mit vielen beitragsstarken Mitgliedern nieder. Engagementpolitik über die Einkommenssteuerpolitik zu betreiben, übertrage die vorhandenen sozialen Ungleichheiten in den Bereich des bürgerschaftlichen Engagements. „Kleinen lokalen Vereinen, sozialen Initiativen oder Selbsthilfegruppen, insbesondere dann, wenn hier soziale Randgruppen im Mittelpunkt stehen, nützt dieses Gesetz wenig. Notwendig ist die verlässliche Förderung von Infrastrukturen für das Engagement, wie zum Beispiel Freiwilligenagenturen“, betont Stadler abschließend.